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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1122 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4.3.3.6 Auswirkungen auf Biotope durch baubedingte Grundwasserabsenkung<br />

Die Planfeststellungsbehörde kommt unter Berücksichtigung der im Rahmen der ergänzten Fassung<br />

des LBP vorgelegten Angaben zu der Einschätzung, dass Grundwasserabsenkungen im oberen<br />

Grundwasserleiter nur unter ungünstigen Randbedingungen (v. a. bei nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht völlig auszuschließendem Kontakt zwischen oberem und unterem Grundwasserleiter) auftreten<br />

können und nur dann erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten wären.<br />

Art und Umfang dieser Auswirkungen können nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht abschließend<br />

geklärt werden.<br />

4.3.3.7 Auswirkungen durch Vogelschlag<br />

Die betriebsbedingten Auswirkungen durch Vogelschlag bedingt durch den Überflug haben keine Relevanz<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde sind Auswirkungen<br />

sowohl für Brutvogel- als auch für Rastvogelpopulationen auszuschließen. Insbesondere ist<br />

eine Gefährdung der Populationen einzelner Rastvogelarten durch die zu erwartende Zahl von etwa 3<br />

Vogelschlag- Ereignissen je 10.000 Flugbewegungen nicht zu erwarten.<br />

4.3.3.8 Auswirkung durch Verlichtung von Tierlebensräumen<br />

Durch das Vorhaben werden in der Bauphase und in der späteren Betriebsphase zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen<br />

errichtet. Diese können in Lebensräumen von Tieren grundsätzlich Auswirkungen<br />

z. B. durch zusätzliche Attraktion und Tod von Nachtfaltern an Beleuchtungskörpern oder durch Beunruhigung<br />

nachtaktiver Tiere herbeiführen.<br />

4.4 Schutzgut Luft<br />

4.4.1 Untersuchungsraum<br />

Als Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft und hier die Luftschadstoffe wurde großräumig eine<br />

Fläche von 40 km x 20 km um den Flughafen betrachtet. Von Einwendern und Trägern öffentlicher Belange<br />

wurde eine Erweiterung des Untersuchungsraums gefordert. Die Planfeststellungsbehörde folgt<br />

dem nicht, da die Betrachtungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft zeigen, dass sich die möglicherweise<br />

erheblichen Auswirkungen auf den zugrundegelegten Untersuchungsraum beschränken.<br />

Für Detailuntersuchungen wurden zusätzlich zu diesem großflächigen Untersuchungsraum acht humantoxikologische<br />

Beurteilungsflächen in Siedlungsbereichen bestimmt, für die erhebliche Auswirkungen<br />

durch Luftschadstoffe nicht von vornherein ausgeschlossen werden konnten. Mit diesen Flächen wurde<br />

die Umgebung des Flughafens insbesondere dort erfasst, wo voraussichtlich die Immissionen durch den<br />

flughafenbedingten Straßenverkehr zunehmen.<br />

4.4.2 Beschreibung und Bewertung der derzeitigen Situation des Schutzguts<br />

4.4.3 Vorbelastung<br />

Die Vorbelastung zum Zeitpunkt vor Antragstellung (IST 1997) wurde im Gutachten M10 anhand der im<br />

bzw. nahe dem Untersuchungsraum eingerichteten Messstellen der Länder Brandenburg und Berlin<br />

bewertet. Insgesamt ergibt sich für die Vorbelastung im Flughafenbereich eine Situation, welche derjenigen<br />

in ländlichen bzw. kleinstädtischen Bereichen entspricht. Belastungsschwerpunkte ergeben sich

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