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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 559 von 1171<br />

Eine andere umfangreiche Untersuchung 187 kommt jedoch zu dem Schluss, dass sich in dem Zeitraum<br />

von 1971 bis 1991 die Belästigungsreaktion an den Flughäfen Genf und Zürich nicht wesentlich geändert<br />

hat und dass die Beziehung zwischen dem Mittelungspegel und Belästigungsreaktion unterhalb<br />

von 63 dB(A) in der Schweiz annähernd konstant geblieben ist.<br />

Vorhersagen über Belästigungsentwicklungen können nur durch Extrapolation aus bisherigen Verläufen<br />

gewonnen werden. Die oben zitierte Stellungnahme der Berliner Gesundheitsverwaltung verfährt ebenfalls<br />

so. 188 Aus den Erhebungen des UBA (Abb. 4-5 der Stellungnahme) geht z. B. hervor, dass der<br />

Trend der Belästigung für die vom Fluglärm "stark Belästigten" von 1984 bis 1989 auf 20 % anstieg, seit<br />

1990 kann dann bis 1998 ein Abfall auf 5 % festgestellt werden. Die "nicht so stark Belästigten" steigen<br />

ebenfalls von 1984 bis 1991 von 26 % auf 40 % an und zeigen von da ab eine gleich bleibende, eher<br />

leicht abfallende Tendenz (36 % in 1994). In der Besprechung zu dieser Abbildung 4-5 findet sich auf<br />

S. 26 unten die Aussage ".... dass wir das Problem zu stark vereinfachen, wenn wir annähmen, die<br />

Belästigung durch Fluglärm habe generell zu- oder abgenommen."<br />

Ein weiteres Argument, das auch in den Einwendungen eine Rolle spielte, ist das der so genannten<br />

Überschussreaktion. 189 Bei Veränderungen des Fluglärms z. B. durch den Flughafenausbau käme es –<br />

möglicherweise länger andauernd – zu Überschussreaktionen in der Bevölkerung an Belästigungen.<br />

Um dieser Überschussreaktion entgegen zu wirken, müssten ebenfalls die Dosis-Wirkungs-<br />

Beziehungen nach unten korrigiert werden. Bisherige Erkenntnisse zu solchen Überschussreaktionen<br />

sind sehr widersprüchlich, der Autor kommt selbst zu der Einschätzung, dass dies eine Hypothese ist. In<br />

der Literatur gibt es nur vereinzelte Angaben, die auch noch unterschiedliche Ergebnisse geliefert haben.<br />

Es wurden bei den Untersuchungen z. B. keine Kontrollgruppen einbezogen. Die zur Grundlage<br />

verwendeten Belästigungswerte befanden sich teilweise im Streubereich, Aussagen zur Dauer eines<br />

Überschusseffektes sind nicht möglich. So kommt auch der Autor zu der Feststellung, „in Ermangelung<br />

weiterer Daten zu diesem Problem erscheint es unangebracht, diese Ergebnisse bei der Prognose der<br />

in einem wesentlich geänderten Flughafen zu erwartenden Belästigung ohne Vorsichtsmaßnahmen zu<br />

berücksichtigen“. Aufgrund der bisher wenig gesichert erscheinenden Aussagen verfolgt die Planfeststellungsbehörde<br />

diesen Ansatz nicht weiter.<br />

Wenn vom UBA festgestellt wird, dass Fluglärmbelastungen außen mit einem Dauerschallpegel Leq(3,Tag)<br />

von 55 dB(A) als Grenze zur erheblichen Belästigung (aus Lärmwirkungssicht) zu betrachten sind 190 , so<br />

stimmt dies nicht mit den in der Literatur und von Psychologen gefundenen Werten überein. UBA wie<br />

auch SRU reklamieren hier politische Entscheidungen, da Ziel- und Grenzwerte sich wissenschaftlich<br />

nicht definitiv bestimmen lassen. 191 Der SRU hält an seinen früheren Vorschlägen aus dem Jahr 1999<br />

fest und führt aus: „Das Umwelthandlungsziel der Bundesregierung von 65 dB(A) Außenpegel bei Tag<br />

kann nur ein Nahziel für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und den Schutz gegen erhebliche Belästigungen<br />

darstellen. Es muss durch mittelfristige Ziele – 62 dB(A) als Präventionswert und 55 dB(A)<br />

als Vorsorgezielwert – ergänzt werden. Für die Nachtzeit sind kurzfristig ein Außenwert von 55 dB(A),<br />

mittelfristig ein Wert von 52 dB(A) und langfristig ein Vorsorgezielwert von 45 dB(A) anzustreben.“<br />

187 Oliva, C. (1998): Belastungen der Bevölkerung durch Flug- und Straßenlärm. Berlin: Dunker und Humblodt.<br />

188 Guski (2000):26-29<br />

189 Guski R, (2003): Neuer Fluglärm gleich alter Fluglärm? Z Lärmbekämpfung 50(1):14-25.<br />

190 Ortscheid und Wende (2000): 31<br />

191 SRU (2004): 505

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