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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1095 von 1171<br />

In der UVP kommt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass das Vorhabensziel bei keiner<br />

der in Betracht kommenden Alternativen mit geringeren Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG zu<br />

erreichen ist.<br />

Bei der Prüfung hat sich die Planfeststellungsbehörde entsprechend Abs. 0.6.1.3 UVP-VwV auf die<br />

ernsthaft in Betracht kommenden Varianten beschränkt. Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

reicht es aus, die entsprechend des Planungsstands der jeweiligen Alternative erkennbaren erheblichen<br />

Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine Prüfung in der gleichen Detailschärfe - wie nachfolgend im<br />

Rahmen der UVP für die letztlich beantragte Variante – ist nicht erforderlich.<br />

3.2.1 Ausbau der Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof<br />

Als eine denkbare Variante zum Vorhaben wurde der Ausbau der übrigen Berliner Flughäfen untersucht.<br />

Diese Variante ist – ungeachtet der Tatsache, dass sie auch den landesplanerischen Zielsetzungen<br />

widerspricht - aus Umweltsicht abzulehnen. Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen ist wesentlich,<br />

dass die Anzahl der Lärmbetroffenen am Tag in einer nach dem geltenden Gesetz zum Schutz gegen<br />

Fluglärm berechneten 62-dB(A)-Lärmkontur mit rund 31.000 trotz der Erhöhung des Flugverkehrs im<br />

Umfeld des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld deutlich geringer ist als bereits derzeit im Umfeld<br />

der innerstädtischen Flughäfen (Tegel, Tempelhof), wo heute innerhalb des durch Fluglärm beeinflussten<br />

gleichen Bereichs insgesamt ca. 134.000 Einwohner leben. Allein im Umfeld des Flughafens<br />

Berlin-Tegel ist von einer Lärmbetroffenheit von mindestens 106.000 Einwohnern auszugehen.<br />

3.2.2 Verlagerung des Langstreckenverkehrs auf einen stadtfernen Flughafen bei Weiterbetrieb<br />

eines Stadtflughafens für den Kurz- und Mittelstreckenverkehr<br />

Eine mögliche Verlagerung des Langstreckenverkehrs auf die Standorte Stendal und Leipzig wurde<br />

untersucht. Das Vorhabensziel kann durch eine solche Lösung nicht erreicht werden. Eine weitergehende<br />

Betrachtung der möglichen Umweltauswirkungen dieser Lösungsmöglichkeiten sowie deren Berücksichtigung<br />

bei der UVP ist daher nicht erforderlich.<br />

Eine Verlagerung von Langstreckenverkehr ist weder für den Standort Stendal noch für den Standort<br />

Leipzig zu erwarten. In Stendal existiert zudem noch kein Flughafen, so dass ein Neubau erforderlich<br />

wäre. Genügend originäres Passagieraufkommen für einen Flughafen bietet die Region Stendal nicht.<br />

Ein Bedarf für einen Flughafen ließe sich daher nur aus dem Passagieraufkommen des Großraums<br />

Berlin ableiten. Auch Leipzig besitzt für Langstreckenflüge kein ausreichendes Originäraufkommen. Ein<br />

Flughafen nur für den Langstreckenverkehr ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht vorstellbar. Langstreckenflüge<br />

sind neben dem Originäraufkommen einer Region immer auf Zubringerflüge im Kurz- und Mittelstreckenbereich<br />

angewiesen. Dies gilt für die Region Berlin ganz besonders, da das Originäraufkommen<br />

hier deutlich kleiner als bei Flughäfen wie Frankfurt bzw. Paris oder London ist. Bei einer Trennung<br />

des Langstreckenverkehrs von Kurz- und Mittelstreckenverkehr könnte sich eine Hubfunktion von vornherein<br />

nicht entwickeln.<br />

3.2.3 Externe Standortvarianten<br />

3.2.3.1 Stendal<br />

Der Standort Stendal kann das Vorhabensziel vor allem wegen des Fehlens von originärem Passagieraufkommen<br />

und der Entfernung zum Aufkommensschwerpunkt nicht erreichen. Insofern besteht kein

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