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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 116 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

9.1.10 Stützung des Wasserhaushalts im FFH Gebiet „Brunnluch“ während Betriebsphase<br />

Zur Stützung des Wasserhaushalts im FFH Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ ist in der Betriebsphase nach<br />

Auffüllung des baubedingten Grundwasserabsenkungstrichters eine optimierte Versickerung des anfallenden<br />

Niederschlagwassers durchzuführen, bei der eine Versickerung auch im westlichen Teil der<br />

Mulde erfolgt.<br />

9.1.11 Beleuchtungsanlagen<br />

Soweit technische Gründe oder Gründe der Flugsicherheit nicht entgegenstehen, sind Beleuchtungsanlagen<br />

so einzurichten und zu betreiben, dass Auswirkungen auf die Tierwelt vermieden werden. Insbesondere<br />

sind im Flughafenbereich niederwellige Lichtquellen (z. B. Natriumdampf-Hochdrucklampen) zu<br />

verwenden. Bei der Ausführungsplanung der Beleuchtungsanlagen ist der Anhang der LAI „Licht-<br />

Leitlinie - Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ vom 10.5.2001 zum Schutz von<br />

Insekten und Vögeln zu berücksichtigen. Dies gilt gleichfalls für die Beleuchtung auf der Baustelle.<br />

9.1.12 Entsorgung von Mähgut<br />

Um Eutrophierungsprozesse zu vermeiden, ist das Mähgut der begrünten Sicherheitsflächen fachgerecht<br />

zu verwerten bzw. zu entsorgen.<br />

9.1.13 Potenzielle Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen<br />

9.1.13.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkung im FFH-Vorschlagsgebiet<br />

„Brunnluch“<br />

Um eine Ausbreitung des Absenktrichters in das FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ hinein zu vermeiden,<br />

ist während der Bauphase und bis zur Wiederauffüllung des Absenkungstrichters eine optimierte<br />

Versickerung in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden durchzuführen. Die zu versickernden<br />

Wassermengen sind so zu bemessen und zu verteilen, dass es während der Bauphase und<br />

nach dem Bau bis zur Wiederauffüllung des Absenktrichters im FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ nicht<br />

zu einer vorhabensbedingten Absenkung des Grundwasserspiegels >= 0,1 m kommt. Insbesondere hat<br />

die Versickerung auch über den westlichen Teil der Mulde zu erfolgen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen<br />

sicherzustellen.<br />

Nach Beendigung der Bauphase ist die Versickerungsmulde mit Niederschlagswasser weiter zu betreiben.<br />

Um nach Beendigung der Bauphase auch in Trockenperioden ein ausreichendes Wasserdargebot<br />

für die Versickerung zu gewährleisten, sind drei Brunnen weiter zu betreiben (vgl. A.II.12.6 „Regelungen<br />

zur Bauwasserhaltung“, ab Seite 154).<br />

9.1.13.2 Überwachung durch Biotopmonitoring<br />

Zur Überwachung der potenziellen Auswirkungen durch baubedingte Grundwasserabsenkungen sowie<br />

als Instrument zur Überwachung der Effektivität der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

haben die Träger des Vorhabens neben dem Grundwassermonitoring (vgl. Nebenbestimmung A.II.12.7<br />

„Monitoring“, ab Seite 170) ein Biotopmonitoring durchzuführen.

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