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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1147 von 1171<br />

5.1.3.3 Elektromagnetische Wellen<br />

Durch den Betrieb der 110-kV-Freileitungen werden die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher eingehalten.<br />

Auch die anderen geplanten Hoch- und Niederfrequenzanlagen werden diese Grenzwerte voraussichtlich<br />

einhalten. Durch die Nebenbestimmungen im Abschnitt A.II.7 „Auflagen zur Vermeidung und<br />

Minderung sonstiger Auswirkungen“, ab Seite 111, wird sichergestellt, dass die Anlagen vor Inbetriebnahme<br />

gemäß den Regelungen der 26. BImSchV bei den zuständigen Behörden anzuzeigen sind. Die<br />

Einhaltung der Bestimmungen der 26. BImSchV ist dabei durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.<br />

Beeinträchtigungen sind demzufolge auszuschließen.<br />

5.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Das Vorhaben bewirkt insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen und Überflug erhebliche Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Eine weitere Vermeidung und Minimierung der<br />

daraus erwachsenden Eingriffe ist ohne Beeinträchtigung der Planungsziele nicht möglich. Die erforderlichen<br />

und geeigneten Kompensationsmaßnahmen und die entsprechenden Maßnahmenpläne und -<br />

blätter werden planfestgestellt. Zusammen mit der vorgesehenen komplexen Maßnahme in der Zülowniederung<br />

ist eine vollständige Kompensation der Eingriffe möglich und sichergestellt. Ausgenommen<br />

sind Eingriffe durch Versiegelungen in das Schutzgut Boden, wo ein erhebliches Defizit verbleibt, welches<br />

nur durch Ausgleichszahlung ausgeglichen werden kann.<br />

Darüber hinaus können potenzielle Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen nicht völlig<br />

ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen sind aber durch Monitoringprogramme und entsprechende<br />

Vermeidungsmaßnahmen - insbesondere im FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ - sicher<br />

beherrschbar.<br />

5.2.1 Beeinträchtigungen durch bau- und anlagenbedingte Lebensraumverluste<br />

Durch die bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme kommt es zu großflächigen Verlusten<br />

von Biotopen und ihren Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, die als erhebliche Beeinträchtigung<br />

und damit als Eingriffe gemäß § 10 BbgNatSchG i. V. m. § 18 BNatSchG zu werten sind.<br />

Diese sind hinsichtlich Lage und Umfang der ergänzten Fassung des LBP zu entnehmen.<br />

5.2.1.1 Verlust von Lebensräumen allgemein<br />

Insgesamt werden durch die Flächeninanspruchnahme vorhabensbedingt Biotope einschließlich Wert-<br />

und Funktionselementen allgemeiner und besonderer Bedeutung im Umfang von ca. 988 ha erheblich<br />

beeinträchtigt. Hiervon sind in erster Linie geringwertige Biotope betroffen. Neben der allgemeinen und<br />

besonderen Funktion als Lebensraum für Pflanzen haben die Biotope auch allgemeine und besondere<br />

Funktionen als Lebensraum für Tiere. 68,5 ha der durch Flächeninanspruchnahme betroffenen Biotope<br />

weisen eine besondere Bedeutung als Wert- und Funktionselement für Tiere auf. Durch den bau- und<br />

anlagenbedingten Verlust von Austauschbeziehungen zwischen benachbarten Biotopen und Teillebensräumen<br />

bestimmter Tierarten, den Verlust von Wechselbeziehungen zwischen Teillebensräumen einer<br />

Art, Zerschneidungen sowie den Verlust von wertvollen Habitaten kommt es hier zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der Fauna. Außerdem werden Tierlebensräume besonderer Funktion ohne direkten Biotopbezug<br />

auf einer Fläche von insgesamt 7 ha erheblich beeinträchtigt. Durch die Flächeninanspruchnahme<br />

kommt es zu Totalverlusten oder schwerwiegenden Funktionsverlusten.

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