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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 545 von 1171<br />

- die Kombination mit Schadstoffen und anderen Einwirkungen aus dem Flughafenbetrieb.<br />

Einwendungen und Stellungnahmen führen an, das Infarktrisiko im Herz-Kreislauf-System steige ab<br />

einem Dauerschallpegel von 65 - 70 dB(A) an, insbesondere bei älteren Menschen und Bluthochdruck-Patienten.<br />

Ähnliche Einwendungen werden auch von anderen Einwendern mit noch niedrigeren<br />

Schallpegeln gemacht. Infolge lärmbedingter Störungen vor allem durch Fluglärm komme es zu<br />

einem erhöhten Risiko bei Patienten mit Herzfehlern, mit Herzerkrankungen, arterieller Hypertonie,<br />

Angina pectoris und zu einer Verschlimmerung von Herzrhythmusstörungen. Befürchtet wird ferner<br />

eine mögliche Gefährdung und systematische Schädigung infolge energiereichen Infraschalls (1 Hz<br />

und darunter; Interferenzfrequenz bei Flugzeugmotoren) durch Beeinträchtigung des Herz-<br />

Kreislauf-Systems (Beklemmung, Atemnot und Herzschmerzen).<br />

Für verschiedene Krankheiten, vor allem mit allergischen, psychischen/neurologischen und psychosomatischen<br />

Krankheitsbildern und Geschwulstkrankheiten, werden nachteilige Auswirkungen des<br />

Vorhabens (Lärm, Schadstoffe, Angstreaktionen, Einschränkung der Raumlüftung) auf den bestehenden<br />

Krankheitszustand und es werden Neuerkrankungen befürchtet, z. B. Allergien: Pollenallergie,<br />

Kreuzallergien, Hausstauballergie, Milchzuckerallergie, allergische Konjunktivitis, Asthma, Heuschnupfen<br />

(Rhintis allergica) und andere allergische Krankheitsbilder. Ferner komme es zu Angstzuständen<br />

bei Überflügen aufgrund traumatischer Erlebnisse (z. B. im Zusammenhang mit Kriegserlebnissen),<br />

chronischen somatoformen Störungen mit Unruhezuständen, Depressionen, Klaustrophobie<br />

bei geschlossenen Fenstern und Raumlüftern, Fluchtträume, erhöhter Suizidgefahr.<br />

Der im lärmmedizinischen Gutachten M 8 genannte "Grenzwert für (vegetative) Übersteuerung 19 x<br />

Lmax = 99 dB(A)" sei in der Lärmwirkungsforschung seit Jahrzehnten heftig umstritten und seine<br />

wissenschaftlich exakte Ermittlung werde von verschiedenen Spezialisten des Fachgebietes angezweifelt.<br />

Neuauswertungen des zugrundeliegenden Datenmaterials würden zu niedrigeren Übersteuerungskriterien<br />

führen. Die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hätten Gerichte zu der<br />

Entscheidung bewogen, die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle bereits bei 17maliger<br />

Überschreitung von Spitzenpegeln von mehr als 90 dB(A) am Tage anzusetzen. In den Einwendungen<br />

wurden auch Kombinationswirkungen als belastend angeführt, z. B. von Lärm und Schadstoffen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu folgenden Erkenntnissen gelangt. Die akuten, unmittelbaren<br />

Einwirkungen unter Lärmbelastungen gehen meist in die gleiche Richtung wie ein atherogenes, gefäßwandveränderndes<br />

Risiko. Es kann zu Veränderungen der Viskosität des Blutes, der Zusammenballungsfähigkeit<br />

der Thrombozyten, zur Erhöhung von Cholesterol und anderen Fettstoffwechselparametern,<br />

zur Erhöhung des Fibrinogens und der Glukose im Blut, auch zu Elektrolytveränderungen<br />

u. a. kommen. All diese Veränderungen werden auch durch andere, aktivitätserhöhende<br />

Einflussfaktoren ausgelöst. Solche Stoffwechselveränderungen werden als Risikofaktoren, oder<br />

besser als Risikoindikatoren für Herz-Kreislauferkrankungen bezeichnet, da sie ein Risiko anzeigen,<br />

aber offen lassen, wodurch dieses erzeugt wird.<br />

Ihre Bedeutung für langfristige Veränderungen unter anhaltendem, ständig wiederkehrendem Lärm<br />

mittlerer Pegel ist jedoch weitgehend unklar. So ist es nicht verwunderlich, dass eindeutige, statistisch<br />

signifikante, wiederholbare Wirkungen von Lärm auf diese Parameter bei Langzeitexponierten

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