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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 731 von 1171<br />

den verhältnismäßig am stärksten beeinträchtigten Gemeinden wird der Grenzwert nicht erreicht. Die<br />

98-Perzentil-Werte der Jahresgänge verbleiben etwa bei 1/10 des o. g. Grenzwertes.<br />

Somit wird deutlich, dass eine vorhabensbedingte gesundheitliche Gefährdung für die Bewohner infolge<br />

des Kohlenmonoxid-Gehaltes der Luft auch nach Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld nicht zu<br />

erwarten ist. Auch für Risikogruppen besteht kein Grund zur Besorgnis einer unzumutbaren gesundheitlichen<br />

Belastung.<br />

11.4.2.3 Schwebstäube/Ruß<br />

Da sich nach Auswertung der durchgeführten Prognoserechnungen die Belastung der Luft mit Schwebstaub<br />

größerer Partikelfraktion zum Zeitpunkt des Endausbaus des Flughafens nicht wesentlich gegenüber<br />

dem Jahr 1997 verschlechtert, kann die Planfeststellungsbehörde auch keine vorhabensbedingten<br />

Gründe für eine zunehmende, humantoxikologisch bedenkliche Entwicklung erkennen.<br />

Der Schwebstaub gliedert sich in verschiedene Fraktionen, die entsprechend ihrer Größenordnung<br />

klassifiziert werden und unterschiedliche humantoxikologische Bedeutung aufweisen.<br />

In der Unterlage M 11 wird dargestellt, dass die Konzentrationen an grobkörnigem Schwebstaub in unmittelbarer<br />

Nähe stark befahrener Straßen in den acht detailliert untersuchten Gemeinden der Flughafenumgebung<br />

teilweise geringfügig über den Werten von 1997, teilweise aber auch darunter liegen werden.<br />

Insgesamt ist die Hintergrundbelastung an SST bereits 1997 hoch. Vorhabensbedingt lässt sich<br />

jedoch nur eine Zunahme von 0,1 bis 1 % ausmachen (vgl. UVS 5.5.6.2.1). Demnach wird zukünftig die<br />

Belastung der Flughafenumgebung durch Schwebstaub größerer Partikelfraktion nicht wesentlich über<br />

den Werten von 1997 liegen.<br />

Von verschiedenen Einwendern werden die Prognosen zur Belastung durch Schwebstäube kritisiert.<br />

Bei der Bewertung der Prognose ist es notwendig, die einzelnen Partikelfraktionen zu trennen. In den<br />

prognostischen Berechnungen werden grobkörnige SST und die PM10-Fraktion berücksichtigt, wobei für<br />

letztere aufgrund ihrer stärkeren humantoxikologischen Bedeutung zusätzlich noch detaillierte, kleinräumige<br />

Untersuchungen vorgenommen wurden.<br />

Die humantoxikologisch ebenfalls bedeutsame Fraktion PM2,5 wird nicht berücksichtigt, weil hierzu noch<br />

geringe Erfahrungen zur Erfassung und Bewertungsmethodik vorliegen. Auch die 22. BImSchV verweist<br />

in Anlage 5, V. darauf, dass zur Zeit eine Referenzmethode für die Probennahme erst in Vorbereitung<br />

ist. Bis dahin findet dasjenige Verfahren Anwendung, das die zuständige Behörde für angemessen hält.<br />

Nach Ansicht der planfeststellenden Behörde sind die zur Zeit möglichen prognostischen Berechnungen<br />

von den Trägern des Vorhabens hinreichend genau vorgenommen worden. Insofern kann die Planfeststellungsbehörde<br />

auch keine unlautere Absicht der Antragsteller erkennen.<br />

11.4.2.3.1 Schwebstäube, insbesondere PM10<br />

Nach Auswertung der Prognoseberechnungen zu den Immissionskenngrößen von PM10 ist die Planfeststellungsbehörde<br />

zu der Ansicht gelangt, dass eine bedenkliche, gesundheitsgefährdende Situation<br />

für den Menschen infolge der Zunahme der Immission von Feinstäuben nicht eintreten wird.<br />

In keiner der untersuchten Ortschaften wird zum Zeitpunkt des Endausbaus bei maximaler Auslastung,<br />

der Langzeit-Immissionsgrenzwert gemäß 22. BImSchV (40 µg/m³) überschritten. Die Werte befinden

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