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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 981 von 1171<br />

Die Bodenpreise sind in den hier berührten Landkreisen Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Teltow-<br />

Fläming und Potsdam-Mittelmark seit 1995/96 jährlich um 3 bis 6 % leicht gefallen (IboMa S. 101 ff.).<br />

Die Sonderentwicklungen sind für den Indikator unbebaute Wohngrundstücke (Bodenwerte/Bodenrichtwerte)<br />

abgeleitet worden, nicht über den Indikator Gesamtobjektpreis (Wohnflächenpreise).<br />

Wohnflächenpreise, die sich gut geeignet hätten, eine mögliche Wertentwicklung von Gebäuden<br />

mit zu betrachten, lagen nicht in ausreichend differenzierter Form vor (IboMa S. 222).<br />

Von 46 Gemeinden, die auf eine mögliche Sonderentwicklung untersucht wurden (IboMa, S. 107 ff.) hat<br />

sich in sechs Gemeinden eine statistisch eindeutige Sonderentwicklung ergeben, nämlich<br />

- Eichwalde (durchschnittlicher Preisrückgang von 1996 bis Ende 2002: ca. 15 %),<br />

- Schönefeld (ca. 10 %),<br />

- Schulzendorf (ca. 20 %),<br />

- Waltersdorf (ca. 15 %),<br />

- Blankenfelde (ca. 15 %),<br />

- Mahlow (ca. 15 - 20 %),<br />

im Schnitt also ein Rückgang von ca. 15 %. Die Gutachter mutmaßen, dass dieser Wertminderungsbetrag<br />

mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auf den Faktor befürchteter Fluglärm zurückzuführen ist, da<br />

neben der rückläufigen allgemeinen Bodenwertentwicklung keine sonstigen Auffälligkeiten zu erkennen<br />

waren.<br />

In sieben weiteren Gemeinden wird eine Sonderentwicklung nicht ausgeschlossen (IboMa S. 108). Sie<br />

lässt sich statistisch nicht eindeutig nachweisen, da die Abweichungen kleiner als 5 % sind. Aber aufgrund<br />

der Nähe zu den Start- und Landebahnen ist sie nicht auszuschließen in Kiekebusch, Rotberg,<br />

Selchow, Waßmannsdorf, Dahlewitz, Diedersdorf und Groß Kienitz.<br />

Für die vier Gemeinden Königs Wusterhausen, Zeuthen, Rangsdorf und Zossen hat die Auswertung<br />

eine negative Entwicklung festgestellt, die nicht ursächlich auf befürchteten Fluglärm, sondern auf die<br />

allgemein schlechte konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen sind. In den restlichen 26 Gemeinden<br />

hat die Untersuchung der Bodenwerte keine Hinweise auf Wertveränderungen durch befürchteten Fluglärm<br />

ergeben (IboMa S. 108).<br />

Die Bezeichnung der Gemeinden orientiert sich am Bestand vor der Gemeindereform vom Oktober<br />

2003, weshalb nicht alle genannten Gemeinden heute noch als selbständige Gemeinden existieren.<br />

In Berlin wurden keine Stadtteile mit Sonderentwicklung festgestellt. Von den 23 untersuchten Stadtteilen<br />

Berlins wird von den Gutachtern wegen der Lage zum Flughafen in einigen wenigen Stadtteilen eine<br />

Sonderentwicklung für wahrscheinlich gehalten, die aber nicht statistisch belegt werden konnte(IboMa<br />

S. 118 f.), nämlich Müggelheim, Karolinenhof/Schmöckwitz, Bohnsdorf Süd, Wilhelmshagen und Hessenwinkel.<br />

Es gab auch in den übrigen Stadtteilen Sonderentwicklungen, die aber nicht auf Fluglärm<br />

zurückgeführt werden können.<br />

Eine Expertenbefragung unter Sachverständigen und Immobilienvermittlern ergab, dass diese mehrheitlich<br />

Grundstückswertminderungen von ca. 10 % oder mehr auf den befürchteten Fluglärm zurückführen,<br />

die durch die positive wirtschaftliche Entwicklung am Flughafenstandort, welche die Experten erwarten,<br />

mittelfristig nicht ausgeglichen werden könne. Alle Befragten vermuteten jedoch das Bestehen von wei-

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