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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1034 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

3) Pferdehof (14)<br />

Herr (12) betreibt seit 1991 einen Reiterhof mit Pferdepension in Selchow und macht in seiner Einwendung<br />

geltend, dass ihm von 21 ha 1,7 ha, die als Weideflächen für 25 auf dem Pferdehof betreute<br />

Pferde dienen würden, dauerhaft oder vorübergehend entzogen würden. Die Dauerverlärmung<br />

würde sich negativ auf die Pferdeboxenvermietung auswirken, außerdem werde das bisherige<br />

Ausreitgelände in Richtung Rotberg durch die zweite Start- und Landebahn abgeschnitten. Das<br />

Anwesen liege unmittelbar am künftigen Flughafenzaun, zwischen den beiden Start- und Landebahnen<br />

und in der Nähe des Eisenbahnzubringers. Die geplante Umgehungsstraße führe ca. 60 m<br />

hinter dem Reitplatz entlang und schneide einen Teil der Sommerweide ab, die für den Betrieb unverzichtbar<br />

sei. Ebenso seien gesundheitlich negative Auswirkungen auf die eigenen Zuchtpferde<br />

zu erwarten.<br />

In der Erörterung hat Frau (13) geltend gemacht, dass es aufgrund der Grundwasserabsenkung<br />

während der Baumaßnahmen zu einer Austrocknung der Weiden und Versiegung der Brunnen<br />

kommen könne. Frau (13) hat den Antrag gestellt, dass die Träger des Vorhabens während der<br />

Bauzeit die Wasserversorgung der Pferde übernehmen. Die Träger des Vorhabens haben ebenfalls<br />

in der Erörterung ein Monitoring für die Flächen vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 06.04.2004 haben<br />

die Träger des Vorhabens der Planfeststellungsbehörde mitgeteilt, mit welchen Messstellen<br />

des Wassermonitoringkonzepts Aussagen zu den Veränderungen im Status der Wasserversorgung<br />

der Weideflächen des Betriebs (14) möglich sind, soweit überhaupt von einer Auswirkung der Wasserhaltungsmaßnahme<br />

auf die einzelnen Weideflächen auszugehen ist. Die Errichtung weiterer<br />

Messstellen speziell für ein Monitoring der Weideflächen ist nach Einschätzung der GCI GmbH, die<br />

das Wassermonitoringkonzept betreut, nicht erforderlich.<br />

Zum Betrieb (14) in Selchow wurde im Auftrag der Träger des Vorhabens ein Gutachten zur Ermittlung<br />

der Nachteile durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld von Herrn Dipl. Ing. Meyer<br />

zu Hollen und Herrn Dr. Alfons Riemann erstellt.<br />

Danach verfügt der Betrieb über ca. 40 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wovon nur 0,25 ha Eigentum,<br />

der übrige Teil Pachtland ist. Er wird zur Zeit mit 34 Pferdeboxen, sowie verschiedenen Kleintieren<br />

bewirtschaftet. Neben der Betreuung von Pensionspferden bietet der Betrieb Unterricht in<br />

Dressur- und Springreiten und bereitet seine Kunden auf die Reiterprüfung vor. Es handelt sich um<br />

einen erfolgreich bewirtschafteten Haupterwerbsbetrieb, der der Familie vorerst ein ausreichendes<br />

Einkommen ermöglicht.<br />

Von den ca. 40 ha Nutzfläche werden ca. 2,58 ha für das Vorhaben benötigt. Dies entspricht 6,5 %.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass allein die Pachtaufhebung und darauf möglicherweise<br />

beruhende Wirtschaftserschwernisse die Existenz des Betriebes nicht gefährden.<br />

Hinsichtlich befürchteter Einwirkungen auf die Zucht und Gesundheit der Pferde kommt das Gutachten<br />

unter Berufung auf Auskünfte verschiedener Veterinärhochschulen zu dem Ergebnis, dass<br />

nachteilige akustische und optische Einwirkungen eines Flughafens auf Pferde nicht auszuschließen<br />

seien. Die Nähe eines Flughafens habe im Allgemeinen jedoch keinen spürbaren Einfluss auf<br />

Gesundheit und Lebenserwartung der Pferde. Hochtragende Stuten reagierten insgesamt deutlich<br />

stärker als niedertragende. Es habe jedoch bei Pferden keinerlei Aborte oder andere offensichtliche<br />

Tierschäden gegeben.<br />

Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Gutachtens verwiesen.

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