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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1148 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

5.2.1.2 Flächeninanspruchnahmen in besonders hochwertigen Bereichen<br />

Durch den erforderlichen Ausbau des Glasowbachs bzw. des östlichen Selchower Flutgrabens kommt<br />

es zu einer Flächeninanspruchnahme innerhalb der Naturschutzgebiete „Torfbusch“, „Ehemaliger Blankenfelder<br />

See“, „Glasowbachniederung“ und „Flutgrabenaue Waltersdorf“. Bezüglich der Flächennaturdenkmale<br />

sind nur für das FND „Drei Feldsölle südlich Selchow“ erhebliche Auswirkungen zu erwarten.<br />

Hier findet ein anlagebedingter Totalverlust eines Kleingewässers („Ziegeleipfuhl“) und der begleitenden<br />

Feldgehölze statt. Durch die Flächeninanspruchnahme geht hier außerdem ein bedeutender Teillebensraum<br />

(für Knoblauchkröte, Teichmolch, Teichfrosch-, Libellen, Fledermäuse) sowie Amphibienlaichplätze<br />

verloren. Amphibienwanderwege werden zerschnitten. Andere FND sind nicht betroffen. Kleine Flächeninanspruchnahmen<br />

im Rahmen wasserbaulicher Maßnahmen betreffen auch das FFH-<br />

Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“.<br />

Ca. 8 ha der durch Flächeninanspruchnahme erheblich beeinträchtigten Biotope sind nach § 31<br />

BbgNatSchG n.F. geschützte Alleen. Ca. 16 ha sind gemäß § 32 BbgNatSchG geschützte Biotope.<br />

Vorhabensbedingte Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme ergeben sich auch auf nach § 35<br />

BbgNatSchG geschützte Fließgewässer.<br />

Von den 75 streng geschützten Tierarten, die im Untersuchungsraum nachgewiesen wurden, sind insgesamt<br />

9 Arten von erheblichen Auswirkungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Heidelerche (Lullula<br />

arborea), Waldwasserläufer (Tringa ochropus), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Moorfrosch (Rana<br />

arvalis), Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Habicht<br />

(Accipiter gentilis), Mäusebussard (Buteo buteo) und Rohrweihe.<br />

5.2.1.3 Einzelbaumfällungen<br />

Neben der flächenhaften Inanspruchnahme ist durch das Vorhaben die Fällung von ca. 10.300 Einzelbäumen<br />

(Stammumfang von mehr als 0,3 m) notwendig.<br />

5.2.1.4 Vermeidung und Minimierung von Eingriffen durch Flächeninanspruchnahme<br />

Soweit für das Vorhaben Flächen unmittelbar in Anspruch genommen werden müssen, ist sichergestellt,<br />

dass konzeptionelle Lösungen gewählt wurden, durch die Eingriffe soweit wie möglich minimiert<br />

werden. Zum Beispiel werden die auf den Sicherheitsflächen vorhandenen Sölle erhalten. Bei der Festlegung<br />

der Lage der Flugbetriebsflächen Süd wurde auf die Groß Kienitzer Berge Rücksicht genommen.<br />

Zum Schutz angrenzender Biotope wird auf die Anlage von Böschungen im Bereich der Selchower<br />

Flutgrabenaue verzichtet - die Bahn verläuft hier in einem Trog. Die Maststandorte der Freileitungen<br />

wurden im allgemeinen so gewählt, dass keine wertvollen Biotope in Anspruch genommen werden. Mit<br />

Planänderung Nr. 01 wurden Beeinträchtigungen des wertvollen FFH Vorschlagsgebiets „Glasowbachniederung“<br />

weitgehend vermieden. Die Flächeninanspruchnahme durch die westliche Schienenanbindung<br />

wurde durch die Planänderung Nr. 03 minimiert.<br />

Weitere Möglichkeiten, die Flächeninanspruchnahmen durch geänderte Trassen- und Lagevarianten<br />

der Vorhabensbestandteile darüber hinaus zu reduzieren, ergeben sich nicht. Allerdings wurden die<br />

Träger des Vorhabens durch die Nebenbestimmungen des Abschnitts A.II.9 „Naturschutz und Landschaftspflege“,<br />

ab Seite 113, zu weiteren Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verpflichtet,<br />

die im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten sind. Dabei wurden auch die von Fachbehörden<br />

vorgebrachten Anforderungen bezüglich ergänzender Minimierungsmaßnahmen gewürdigt. Weitere<br />

Möglichkeiten zur Verminderung und Vermeidung von Eingriffen bestehen nicht.

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