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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 122 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

den zuständigen Naturschutzbehörden dahingehend abzustimmen und zur Prüfung vorzulegen. Sie<br />

bedarf der Freigabe durch die Planfeststellungsbehörde.<br />

9.1.21 Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten in der Ausführungsplanung<br />

In Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden sind innerhalb der technischen Ausführungsplanung<br />

sowie der sich anschließenden Hoch- und Tiefbauplanung weitere Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auszuschöpfen. Die Träger des Vorhabens<br />

haben die Ausführungspläne sowie die Hoch- und Tiefbaupläne mit den weiteren Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen zur Prüfung vorzulegen. Sie bedürfen vor Beginn der Ausführung der Freigabe<br />

durch die Planfeststellungsbehörde.<br />

9.1.22 Ökologische Baubegleitung<br />

Die Träger des Vorhabens haben während der Detailplanung und der gesamten Bauzeit eine fachlich<br />

qualifizierte ökologische Baubegleitung einzusetzen. Die Festlegung der genauen Aufgaben, Funktionen<br />

und Organisation hat in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zu erfolgen. Den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden und der Planfeststellungsbehörde ist vor Beginn der Baumaßnahmen der Nachweis<br />

der fachlichen Qualifikation zu erbringen.<br />

9.1.23 Entscheidung hinsichtlich weiterer Ersatzmaßnahmen/Vorbehalt hinsichtlich grundstücksscharfer<br />

Festlegung<br />

Über die in den Maßnahmenplänen und -blättern grundstücksscharf festgelegten Kompensationsmaßnahmen<br />

hinaus haben die Träger des Vorhabens Maßnahmen in einem Gesamtumfang, der den verbliebenen<br />

Kompensationsbedarf von insgesamt ca. 527 ha sowie 11.907 Einzelbäumen mittlerer Qualität<br />

deckt, in dem in dem Plan H 6.2-12 E aufgezeigten Untersuchungsraum durchzuführen. Die Träger<br />

des Vorhabens haben nach Maßgabe der Maßnahmenkomplexe die entsprechenden Einzelmaßnahmen<br />

durchzuplanen und ein mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmtes Monitoring zu<br />

erarbeiten.<br />

Zur Deckung des wegen der Grundwasserabsenkungen nicht auszuschließenden weiteren Kompensationsbedarfs<br />

von insgesamt ca. 208 ha sowie ca. 726 lfm Fließgewässer sind im oben genannten Untersuchungsraum<br />

(Plan H 6.2-12 E) nach Maßgabe der Maßnahmenkomplexe entsprechende weitere<br />

Einzelmaßnahmen durchzuplanen. (siehe oben Nebenbestimmung A.II.9.1.13 „Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

durch Grundwasserabsenkungen“, ab Seite 116).<br />

Die Maßnahmenkomplexe sind in den Maßnahmenblättern zu Maßnahmekomplexen, Band H 9, Tabellenanhang,<br />

Teil 3B (ohne grundstücksscharfe Verortung) beschrieben. Das entsprechende Maßnahmenkonzept,<br />

bestehend aus dem Tabellenanhang Teil 3B des Bandes H 9 und dem Plan H 6.2-12 E,<br />

wird ohne grundstücksscharfe Verortung und ohne Festlegung von Einzelmaßnahmen planfestgestellt.<br />

Die abschließende Entscheidung über die konkreten Einzelmaßnahmen bleibt vorbehalten. Die Träger<br />

des Vorhabens haben innerhalb von 18 Monaten nach Zustellung des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es alle<br />

für die konkreten Einzelmaßnahmen erforderlichen Unterlagen vorzulegen und ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren<br />

zu beantragen.

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