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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 963 von 1171<br />

7) Einwender (36)<br />

Der Einwender leidet ausweislich seiner Einwendung und seines Vortrags im Erörterungstermin am<br />

03.07.2001 an einem upper airway resistance syndrome (UARS), an Bluthochdruck und einer chronisch-obstruktiven<br />

Bronchitis. Das UARS führe dazu, dass er schon jetzt unter erheblichen Schlafstörungen<br />

leide. Während eines sechsstündigen Schlafs habe er 100 bis 200 arousal-Reaktionen,<br />

die ihn aus der Tiefschlafphase in die REM-Phase versetzen würden. Dies habe eine vermehrte<br />

Tagesmüdigkeit zur Folge. Er befürchtet eine Verschlimmerung dieser Krankheit durch die Lärmimmissionen<br />

des Vorhabens.<br />

Unter Zugrundelegung der Ausführungen des Einwenders hat der Gutachter Prof. Dr. Dr. Jansen<br />

das Vorliegen einer besonderen Betroffenheit und die grundsätzliche Notwendigkeit besonderer<br />

Schutzmaßnahmen bestätigt. Der Aufforderung, seine Erkrankung durch die Einreichung von Attesten<br />

zu belegen, ist der Einwender jedoch nicht nachgekommen.<br />

Der Wohnort des Einwenders liegt innerhalb der Nachtschutzzone. Nach dem von der Planfeststellungsbehörde<br />

aufgestellten Lärmschutzkonzept besteht daher bereits Anspruch auf nächtlichen<br />

Schallschutz. Die Träger des Vorhabens haben sicherzustellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen<br />

Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55<br />

dB(A) auftreten und ein energieäquivalenter Dauerschallpegel von 35 dB(A) nicht überschritten<br />

wird. Weitergehende Schutzmaßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Fakten nicht erforderlich.<br />

8) Einwender (37)<br />

Die Einwenderin bringt vor, dass sie unter Asthma und diversen Allergien leidet und eine Verschlechterung<br />

ihres Gesundheitszustands nach Ausbau des Flughafens aufgrund der Schadstoffbelastungen<br />

befürchtet. Ihre Tochter teilt die Befürchtungen, sie leidet an Bronchitis und häufigen Erkrankungen<br />

der oberen Luftwege.<br />

Das humantoxikologische Gutachten M 11 von Univ.-Prof. Dr. Eikmann kommt generell zu der Erkenntnis,<br />

dass durch den Ausbau und die Erweiterung des Flughafens Berlin-Schönefeld und den<br />

damit verbundenen zusätzlichen Immissionen von Schadstoffen aus umweltmedizinischhumantoxikologischer<br />

Sicht nicht zu einer relevanten Erhöhung des gesundheitlichen Risikos für<br />

Anwohner einschließlich alter und kranker Menschen kommt. Die Schadstoffkonzentration zeigt für<br />

das Endausbau-Szenario 20XX am Immissionspunkt Eie2 (Eichwalde), der dem Wohnort der Einwender<br />

am nächsten liegt und als repräsentativ angesehen werden kann, praktisch keine Veränderung<br />

bezüglich der Konzentrationen an PM10, Ruß und Benzol. Die Benzo-a-pyren (BaP)-<br />

Konzentration liegt im Vergleich zu anderen Gebieten Deutschlands extrem niedrig, sie liegt unterhalb<br />

der für ländliche Gebiete genannten üblichen unteren Konzentrationsschwelle von 500 pg/m³.<br />

Die Stickstoffdioxid-Konzentration steigt leicht an, dennoch werden die in Deutschland beobachteten<br />

unteren Jahresmittelwerte von 21 µ g/m³ nicht überschritten. Eine Verschlimmerung der gesundheitlichen<br />

Beschwerden der Einwender durch die prognostizierten Immissionskonzentrationen<br />

ist daher nicht zu erwarten. Die Planfeststellungsbehörde erkennt hier keinen Handlungsbedarf.<br />

9) Einwender (38)<br />

Die Einwender sind Eheleute und bringen vor, dass sie unter Asthma, Erkrankung der oberen Luftwege,<br />

Migräne und Kollapsattacken leiden und eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands<br />

nach Ausbau des Flughafens aufgrund der ansteigenden Schadstoffbelastungen befürchten.

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