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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 947 von 1171<br />

und damit bezogen auf die insgesamt zugunsten des Vorhabens einer gemeindlichen Planung entzogenen<br />

Flächen, minimiert.<br />

Zudem hat die Gemeinde die Möglichkeit, auf den außerhalb der Planungszone Siedlungsbeschränkung<br />

gelegenen Siedlungsflächen die Planung von Flächen für Wohnnutzungen und besonders lärmschutzbedürftige<br />

Einrichtungen zur Deckung des Bedarfs der ortsgebundenen Bevölkerung umzusetzen.<br />

Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit werden insbesondere in dem - an den Siedlungsbereich<br />

von Eichwalde angrenzenden - Baugebiet „Zeuthener Winkel“ der Nachbargemeinde Zeuthen<br />

weitere Möglichkeiten zur Ansiedlung von lärmschutzbedürftigen Einrichtungen außerhalb der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung auch für den ortsgebundenen Bedarf von Eichwalde eröffnet.<br />

Soweit das Vertrauen auf die landesplanerische Stellungnahme von 1994 erwähnt wird, wird inhaltlich<br />

auf den Abschnitt C.II.5 „Raumordnung und Landesplanung“, ab Seite 367, verwiesen. Zur Begründung<br />

des Ausbaubedarfs des Flughafens Schönefeld wird auf die Ausführungen in den Abschnitten C.II.2 zur<br />

„Planrechtfertigung“, C.II.3 zum „Öffentliches Interesse am Luftverkehr“ und C.II.4 zum „Luftverkehrsbedarf“,<br />

Seite 327 ff., verwiesen.<br />

21.2.5 Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin (umfasst die ehemaligen Bezirke Treptow und Köpenick)<br />

Stellungnahme der Gemeinde<br />

Bezirk Köpenick<br />

Der Bezirk verweist auf Einschränkungen der Planungshoheit, von Baurechten und Nutzungsmöglichkeiten<br />

städtischer Grundstücke bzw. fortgeschrittener Planungsstände und damit verbundene Entschädigungsforderungen<br />

im Hinblick auf folgende Planungen:<br />

a) in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan XVI-55 Lagunen-Weg<br />

b) in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan XVI-81 Dämeritzsee<br />

c) in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan XVI-6<br />

d) in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan XVI-8<br />

Darüber hinaus wird bemängelt, dass in den Planunterlagen gravierende Fehler in der Bestandaufnahme<br />

enthalten seien; dies betreffe die Bereiche:<br />

- Grünau Lippoldallee<br />

- Karolinenhof<br />

- Schmöckwitz<br />

- Müggelheim<br />

- Rahnsdorf

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