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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 805 von 1171<br />

15.1.5.1.1 Einbindung des Vorhabens in die Landschaft<br />

Straßen werden durch straßenbegleitende Gehölzanpflanzungen gestalterisch in die Landschaft eingebunden<br />

- so ist z. B. eine geschlossenen straßenbegleitende Gehölzanpflanzung entlang der Anbindung<br />

der BAB 113n bzw. im Bereich des Knotens (LF 112-39, LF 116-2, LF 112-9, LF 112-12, LF 112-40)<br />

und entlang der Anbindung West eine Baumreihe vorgesehen (BR 88-1, BR 88-11, BR 88-12). Unterbrochene<br />

Wegebeziehungen werden wieder hergestellt (Plan C 6-1 A 1).<br />

15.1.5.1.2 Amphibienschutz<br />

Um Zerschneidungswirkungen zu verhindern, sind unter Verkehrswegen Amphibiendurchlässe (Maßnahmen<br />

AD 121-1, AD 121-2, AD 121-3) sowie amphibiendurchlässige Zäune (Maßnahmen AD 105-1<br />

und AD 110-1) vorgesehen. Aufgrund fachbehördlicher Forderungen wurde in der ergänzten Fassung<br />

des LBP die Lage der Amphibiendurchlässe im Bereich Kienberg optimiert und die Maße der Einzelmaßnahmen<br />

verändert. Somit wird sichergestellt, dass wie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt<br />

und Raumordnung im Schreiben vom 28.04.2004 gefordert, die Amphibienwanderwege im Bereich der<br />

Kienberger Rinne erhalten bleiben. Durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.7 „Amphibienschutz“, ab Seite<br />

115, wird gesichert, dass die Durchlässe in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden in ausreichender<br />

Dimensionierung unter Beachtung des „Merkblattes zum Amphibienschutz an Straßen“ aus<br />

dem Jahr 2000 ausgeführt werden. Damit wird den Forderungen von Fachbehörden hinsichtlich dieser<br />

Punkte entsprochen. Eine Festschreibung der genauen Dimensionierung der Bauwerke ist aus Sicht der<br />

Planfeststellungsbehörde demgegenüber nicht notwendig.<br />

Die zwei auf der Sicherheitsfläche der Flugbetriebsflächen Süd vorhandenen Sölle bleiben erhalten (zur<br />

Biotopentwicklung Maßnahmen BF 106-1 und BF 108-1). Der Flughafenzaun wird in diesem Bereich so<br />

gestaltet, dass dieser durchlässig für Amphibien ist, also keine bodennahe Barriere bildet (Maßnahmen<br />

AD 105-1, AD 110-1). Durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.7 „Amphibienschutz“, ab Seite 115, ist zusätzlich<br />

sichergestellt, dass die Ausführung der Durchlässe mit den Anforderungen der Luftsicherheit<br />

übereinstimmen.<br />

15.1.5.1.3 Fischotterdurchlass<br />

Um eine Durchgängigkeit des Glasowbachs für den Fischotter zu sichern, ist der ottergerechte Ausbau<br />

des Durchlasses des Glasowbachs unter der Bundesstraße B 96 vorgesehen (OD 304-1). Zusätzlich<br />

wird die Durchgängigkeit des Gewässers durch die Aufweitung von Rohrdurchlässen bzw. den Ersatz<br />

der Verrohrungen durch Sohlgleiten gefördert.<br />

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 16.12.2002 zur Planung<br />

von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen wird bei der Ausführungsplanung<br />

der Maßnahme OD 304 beachtet. Die von Fachbehörden geforderte Abstimmung bei der Ausführungsplanung<br />

ist durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.1 „Landschaftspflegerische Ausführungsplanung“,<br />

ab Seite 113, gesichert. Insofern sind die Träger des Vorhabens den Forderungen von Fachbehörden<br />

hinsichtlich der fischottergerechten Gestaltung des Durchlasses ausreichend nachgekommen.<br />

Eine Festschreibung des Abschlusses der Maßnahme auf einen Zeitpunkt vor Beginn der Grundwassereinleitung<br />

sieht die Planfeststellungsbehörde nicht als notwendig an. Erst durch die Einleitung der<br />

Niederschläge (bis ca. 1 m³/s) können negative Veränderungen in der Durchlässigkeit eintreten - die<br />

Menge des einzuleitenden gehobenen Grundwassers (ca. 0,058 m³/s) ist demgegenüber sehr gering.

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