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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 688 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

che Addition der Werte besteht darin, dass nicht selten die Berechnungen, insbesondere die Schallausbreitungsrechnungen<br />

und Bewertungen, unterschiedlich erfolgen. Es kann daher nicht davon ausgegangen<br />

werden, dass bei gleichem Beurteilungspegel auch mit der gleichen Belästigung zu rechnen ist.<br />

Beurteilungsverfahren und dazu gehörige Immissionsrichtwerte lassen sich nicht schematisch auf andere<br />

Lärmquellen übertragen. 231 Dennoch kann die Interaktion verschiedener Wirkungseffekte auf unterschiedlichen<br />

Ebenen unterstellt werden. Hier besteht jedoch auch nach Auffassung des SRU noch erheblicher<br />

Erkenntnisbedarf, der durch Forschungen abzudecken ist. Summationseffekte treten auf,<br />

wenn beide Quellen gemeinsam, aber nicht zwangsläufig in gleichem Umfang, einen erheblichen Teil<br />

der Gesamtbelästigungsreaktion determinieren. 232<br />

Es ist daher sinnvoll, eine physikalisch-akustische Gesamtlärmbelastung verschiedener Pegel unterschiedlicher<br />

Lärmquellen unter dem Gesichtspunkt der Ableitung von Handlungsprioritäten durchzuführen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zeitliche Verteilung und die Frequenzstruktur der Geräusche<br />

sich unterscheiden können und die Pegel eventuell unterschiedlich berechnet werden, so dass eine<br />

energetische Addition oder sonstige Zusammenfassung zwar möglich ist, aber nicht der tatsächlichen<br />

Wirkung entspricht. Deshalb sollte an den Immissionsorten, wo stärkere Überlagerungen auftreten können<br />

und aufgrund der Gesamtlärmbelastung eine Gesundheitsgefahr bestehen kann, eine Wirkungsanalyse<br />

unter Betrachtung der einzelnen Schallquellen durchgeführt werden. Es werden daher zunächst<br />

die betroffenen Immissionsorte identifiziert und bewertet, die Fluglärmbelastungen etwas unterhalb der<br />

enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsgrenzen aufweisen und eine zusätzliche erhebliche Schallbelastung<br />

durch den Schienen- oder Straßenverkehr erfahren, die dann insgesamt eine Gesundheitsgefahr<br />

auslösen können.<br />

Für die Entscheidung, wo und ob Handlungsbedarf vorliegt, wird der Dauerschallpegel benutzt. Maximalpegel<br />

können für die Auswahl von Konfliktpunkten nicht verwendet werden, da diese für andere<br />

Lärmarten aufgrund der verwendeten Beurteilungskriterien und standardisierten Ermittlungsverfahren<br />

nicht vorliegen. Unterschreiten die fluglärmbedingten Geräusche am Tag den zum Schutz vor Gesundheitsgefahren<br />

festgelegten Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von 70 dB(A) außen oder den für den Kommunikationsschutz<br />

im Außenwohnbereich von 65 dB(A) nur knapp (weniger als 3 dB(A)), so besteht Handlungsbedarf.<br />

Der zur Erfassung von möglichen Konfliktbereichen gewählte Abzug von 3 dB(A) ist ein<br />

Kriterium, das einer energetischen Halbierung der Geräuschbelastung einer Quelle entspricht. Es ist<br />

eine Gesamtlärmbewertung vorzunehmen und grundstücksscharf zu entscheiden, ob die enteignungsrechtliche<br />

Zumutbarkeitsschwelle der Gesamtlärmbelastung noch nicht überschritten ist.<br />

Der ermittelte Bodenlärm und der von technischen Anlagen liegt nach den Tabellen im Gutachten M 4.0<br />

für das Verkehrsszenario 20XX (beantragter Endausbauzustand) weit unterhalb den Belastungen des<br />

Fluglärms und des Lärms von Straße und Schiene (mehr als 10 dB(A)), eine weitere Betrachtung erübrigt<br />

sich somit. Die im Bereich der Trassen der geplanten Schienenanbindung sowie der Straßenanbindung<br />

gelegenen Grundstücke sind neben den vom Flugbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen<br />

jedoch zusätzlich den teilweise nicht unerheblichen Geräuschimmissionen der Verkehrsanbindung ausgesetzt,<br />

so dass eine Betrachtung der Gesamtlärmsituation hier erforderlich ist.<br />

231 Ortscheid und Wende (2000): 26<br />

232 Ortscheid, J., Wende, H. (2001): Lärmwirkungen und Lärmsummation, Z. f. Lärmbekämpfung 48, Nr. 2: 75-76.

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