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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 856 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

te und im Rahmen der ergänzten Fassung des LBP geplante Vermeidungsmaßnahme „Ottergerechter<br />

Ausbau des Verbindungsdurchlasses unter der B 96“ (OD 304) erforderlich. Außerdem wird es durch<br />

die bauzeitliche Einleitung von gehobenem Grundwasser, bzw. der betriebsbedingten Ableitung von<br />

gereinigtem Niederschlagswasser zu einer Niedrigwasseraufhöhung, Erhöhung des Abflussregimes und<br />

möglicherweise zu einer Veränderungen der Wasserqualität kommen. Weiterhin werden zwei tiefergelegene<br />

Teilbereiche der Lebensraumtypen 91E0* und 6430 zeitweise kleinflächig überflutet. Der Flugbetrieb<br />

kann sich über Schadstoffeintrag, über Schallimmissionen und durch visuelle Effekte des direkten<br />

Überflugs auf die Lebensräume und Tierarten des Gebietes auswirken. Durch den Ausbau der<br />

Schienenanbindung West wird ein potenzieller Teillebensraum des Fischotters von der Niederung abgetrennt.<br />

Zahlreiche Fachbehörden hatten moniert, dass die von den Trägern des Vorhabens vorgenommenen<br />

Bewertungen der Auswirkungen des Vorhabens insbesondere durch Erhöhung des Abflussregimes,<br />

Veränderungen der Wasserqualität und Veränderungen der Biozönosen fachlich nicht ausreichend belegt<br />

worden seien. Mit den in der Fassung vom März 2004 enthaltenen Ausführungen sind diese Wirkungen<br />

nunmehr hinreichend untersucht worden. Eine Bewertung der möglichen Beeinträchtigungen<br />

kann insofern umfassend vorgenommen werden.<br />

15.2.3.1.4 Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Projekts auf die maßgeblichen Bestandteile<br />

des Gebiets<br />

Zahlreiche Fachbehörden hatten gerügt, dass die Auswirkungen auf das FFH Gebiet „Glasowbachniederung“<br />

durch den Verzicht auf die Einleitung bzw. die Ausbaumaßnahmen vermeidbar bzw. minimierbar<br />

seien. Insbesondere seien andere Alternativen zum Entwässerungskonzept, nicht ausreichend geprüft<br />

worden.<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist der Verzicht auf die Einleitung in den Glasowbach,<br />

keine zumutbare Alternative, welche die Entwässerung des Flughafenbereichs in gleichem Maße ermöglicht.<br />

Wie im Abschnitt zu den vom Antragsteller geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten im<br />

Abschnitt C.III „Umweltverträglichkeitsprüfung“, ab Seite 1087, dargelegt, ist für die Umsetzung des<br />

gewählten Entwässerungskonzepts die Ableitung eines Niederschlagswasserteilstroms in den Glasowbach<br />

erforderlich. Unter Berücksichtigung der Kritik im Anhörungsverfahren wurden die für die Ableitung<br />

erforderlichen wasserbaulichen Maßnahmen durch die Planänderung Nr. 01 weitgehend minimiert. Wie<br />

nachfolgend gezeigt, sind zudem erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“<br />

durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Eine weitergehende Prüfung von Alternativen<br />

für die Entwässerung ist somit aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich.<br />

1) Grundwasserabsenkung<br />

Für die Lebensraumtypen 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe“, 6430 „Hochstaudenfluren“<br />

und Lebensraumtyp und 6410 „Pfeifengraswiesen“ wird von den Trägern des Vorhabens nachvollziehbar<br />

dargelegt, dass keine Beeinträchtigung durch die in Modellrechnungen ermittelte<br />

Grundwasserabsenkung zu erwarten sind. Durch das Vorhaben können Veränderungen der<br />

Grundwasserstände für Pfeifengraswiesen von ca. 0,1 m und für die feuchten Hochstaudenfluren<br />

von etwa 0,25 m nicht ausgeschlossen werden. Diese Pflanzenbestände besitzen nach den Angaben<br />

in der Literatur (Goebel,1996: Klassifikation überwiegend grundwasserbeeinflusster Vegetationstypen,<br />

Schriftenreihe des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V., Heft<br />

112, Hrsg: Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V., Bonn) jedoch eine gewisse<br />

Toleranz gegenüber Grundwasserstandsänderungen. Die tolerierbare Schwankungsbreite liegt für<br />

Pfeifengraswiesen zwischen 0,1 m und 1,0 m und für feuchte Hochstaudenflure zwischen 0,0 m und

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