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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 187 von 1171<br />

Das Untersuchungsprogramm für die GWM 1- GWM 4 hat die Parameter Arsen, Blei, Cadmium,<br />

Chrom ges., Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Chlorid, Sulfat, Ammonium, Phosphat, Nitrat, Nitrit,<br />

CSB (O2) zu umfassen.<br />

Soweit durch die weiteren Untersuchungen eine Schadstoffquelle außerhalb der ALVF E1 nachgewiesen<br />

wird, ist in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde festzulegen, ob und welche<br />

zusätzlichen Untersuchungen zur Ortung und Eingrenzung der Belastungsquelle durchzuführen<br />

sind.<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen sind die belasteten Bodenbereiche auszukoffern. Vor Durchführung<br />

der Auskofferung des belasteten Bodenmaterials ist mit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde/unteren<br />

Bodenschutzbehörde das vorzulegende Konzept zur Entsorgung abzustimmen.<br />

17) ALVF E2, ISAL-Nummer: 329610067<br />

Es hat eine Abstimmung der weiteren Schritte und Festlegungen in Bezug auf die erforderliche Sanierung<br />

des Regenrückhaltebeckens mit der unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen.<br />

18) ALVF E4, ISAL-Nummer: 329610070<br />

Bei Rückbaumaßnahmen sind baubegleitend orientierende Erkundungsuntersuchungen durchzuführen.<br />

Vorab ist eine Abrisskonzeption zu erstellen, die mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen<br />

ist.<br />

19) ALVF E5, ISAL-Nummer: 329610071<br />

Es ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten. Sie ist mit der unteren Bodenschutzbehörde und der<br />

Planfeststellungsbehörde abzustimmen.<br />

In den Bereichen KfZ Grube und Auffüllmaterial in den Hallen 1 und 5 hat eine Kennzeichnung der<br />

andienungspflichtigen Abfallart zu erfolgen.<br />

20) ALVF E6, ISAL-Nummer: 329610072<br />

Im Vorfeld der Baufeldfreimachung ist ein Konzept zur Entsorgung und Nachsorge (Bodenbeprobung<br />

im Grubenbereich) der Altablagerung in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde zu<br />

erarbeiten.<br />

21) ALVF E7, ISAL-Nummer: 329610073<br />

Bei Abriss sind die in der Gefährdungsabschätzung festgestellten oberflächennahen Belastungsbereiche<br />

baubegleitend zu entsorgen.<br />

Es ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten. Sie ist mit der unteren Bodenschutzbehörde und der<br />

Planfeststellungsbehörde abzustimmen.<br />

Da die Fläche überbaut wird, ist im Rahmen des Rückbaus der Anlage der alten Tankstelle (E7) eine<br />

Sicherungsmaßnahme (Quellenbeseitigung) erforderlich.

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