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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 738 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

11.5.1 Staub in der Bauphase<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass insbesondere auch hinsichtlich der Staubimmissionen<br />

keine Grenzwertüberschreitungen zu besorgen sind.<br />

Die in der Bauphase zu erwartenden Emissionen der Baumassentransporte in den Jahren 2002 bis<br />

2007 sind von den Trägern des Vorhabens in Kapitel 10.2 des Gutachtens M 10 grob abgeschätzt und<br />

bewertet worden. Im Kapitel 10.2 des Gutachtens M 10 wurden bei den Immissionsberechnungen für<br />

die Bauphase Bodenaufwirbelungen mitberücksichtigt. Bei der Berechnung der Partikel-Immissionen<br />

durch den Baustellenverkehr wurde für den aufgewirbelten Staub eine Korngröße > 50 µ m angenommen.<br />

Es wurde eingewandt, dass hinsichtlich der Staubaufwirbelungen keine Abschätzung für den schlechtesten<br />

Fall („worst case“) vorgenommen worden sei, denn eine maximale Schwebstaubbelastung mit<br />

dem entsprechenden Gesundheitsgefährdungspotenzial werde durch die Korngröße > 50 µ m gerade<br />

nicht simuliert.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat festgestellt, dass der Anteil PM10 an den Partikel-Immissionen von<br />

den Trägern des Vorhabens tatsächlich vernachlässigt worden ist. Es ist allerdings auch nicht zu erwarten,<br />

dass die Gesamtimmission den Grenzwert für PM10 von 40 µ g/m³ überschreiten wird. Das ergibt<br />

sich aus folgenden Abschätzungen:<br />

Der Maximalwert für Schwebstaub aus dem Baustellenbetrieb liegt nach M 10 (Tab. 2.4-1 S. 87) bei<br />

30 µ g/m³ auf der Baustelle. Unter der sehr konservativen Annahme, dass der PM10-Anteil < 30 % der<br />

Gesamtmasse des Staubs (mit Korngröße > 50 µ m) ausmacht, bleibt die Gesamtimmission (Baustelle<br />

und Hintergrundbelastung) unter dem oben beschriebenen Grenzwert. Um zusätzlich die Frage abzuschätzen,<br />

ob die eher „gasförmige“ Ausbreitung der PM10-Partikel zu relevanten Immissionen in der<br />

Umgebung führen kann, kann man in erster Näherung annehmen, dass die gesamten Staubemissionen<br />

der PM10-Fraktion zuzuordnen wären. In M 10 (Kap. 2.3.2 Abs. 4 S. 85) wurde die maximale Staubemissionsrate<br />

mit 1,16 kg/h abgeschätzt. Daraus ergibt sich (mit 10 Stunden/Tag, 20 Tage/Monat) eine<br />

Jahresemission von 2,8 Tonnen pro Jahr. Diesen Wert kann man z. B. mit CO als Gas vergleichen, um<br />

einen Wert für die Immission zu erhalten (Band M 10 Tab. 2.3.1-7 S. 85 und Tab. 2.4-1 S. 87). Bei CO<br />

ergab die Emission von 242 Tonnen pro Jahr eine maximale Immission von 2,0 µ g/m³. Daher ist für<br />

PM10 (gasförmig) ein Maximalwert von ca. 0,02 g/m³ zu erwarten, was irrelevant ist.<br />

11.5.2 Ruß in der Bauphase<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass auch hinsichtlich der Rußimmissionen in<br />

der Bauphase keine Grenzwertüberschreitungen zu befürchten sind.<br />

Es wurde eingewandt, dass für die durch Lkw hervorgerufenen Dieselrußimmissionen eine humantoxikologische<br />

Aussage für die Bauphase fehle, in der mit einer erheblichen zusätzlichen Belastung zu<br />

rechnen sei.<br />

Die Träger des Vorhabens haben die Thematik in Band M 10 (Kap. 2 S. 69) untersucht. Aus den Darstellungen<br />

geht hervor, dass die maximalen Immissionen für Ruß bei 0,16 µ g/m³ im Jahresmittel liegen.<br />

Außerhalb des Flughafengeländes sind die Werte um mindestens einen Faktor 4 geringer. Damit bleibt<br />

der Immissionswert der mittlerweile außer Kraft getretenen 23. BImSchV von 8 µ g/m³ deutlich unter-

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