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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 519 von 1171<br />

kehrswegen, darunter die vierstreifig auszubauende Bundesstraße B 96a, in Richtung Flughafen ab. Mit<br />

Längsneigungen von bis zu 25 ‰ wird die S-Bahn-Trasse auf das Niveau der Fernbahnverbindung<br />

abgesenkt, um dann mit ihr gebündelt zu werden. Die entstehenden Trassierungsparameter verursachen<br />

daher einen solchen Streckenwiderstand, dass in diesem Bereich deshalb auch nur eine Entwurfsgeschwindigkeit<br />

von 80 km/h gestattet werden kann. Ab Bau-km 4,75 bzw. 104,9 der S-Bahn wird<br />

die S-Bahn-Trasse parallel zur Fern- und Regionalbahntrasse in einer gemeinsamen Trog- bzw. Tunnelanlage<br />

bis zum neuen Flughafenbahnhof geführt. Im Flughafenbahnhof endet die S-Bahn-Trasse an<br />

einem S-Bahnsteig (Länge 152,5 m), der zugleich als Kehranlage genutzt wird. Die Verlängerung der S-<br />

Bahntrasse beträgt ca. 7,8 km.<br />

Im Verlaufe der Verlängerung der S-Bahn-Trasse durchquert sie etwa nach 3,6 km die Ortslage Waßmannsdorf.<br />

Die umliegenden Gemeinden Waßmannsdorf, Selchow und Großziethen und auch Einwender<br />

haben verlangt, zur Erschließung der westlich von Schönefeld liegenden Gemeinden bzw. zur Gewährleistung<br />

einer einfachen Erreichbarkeit des Flughafens für in der Nähe liegenden Siedlungsgebiete,<br />

eine S-Bahn-Station vorzusehen.<br />

Eine solche S-Bahn-Station wäre zwar sinnvoll und wird auch in der Zukunft auch im Zusammenhang<br />

mit den entstehenden Gewerbegebieten mit hoher Wahrscheinlichkeit unumgänglich sein, jedoch ist<br />

eine S-Bahn-Station in Waßmannsdorf für die bedarfsgerechte Anbindung des Flughafens nicht zwingend<br />

erforderlich. Die Verlängerung selbst schließt den Bau dieser Station nicht aus, so dass mit dem<br />

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> auch keine Entscheidungen getroffen werden, die einem späteren Bau einer<br />

S-Bahn-Station entgegenstehen würden.<br />

Die westlich der Ortslage Waßmannsdorf für verschiedene Straßen herzustellenden Kreuzungsanlagen<br />

berücksichtigen die Bedingungen, die zum Bau bzw. Ausbau dieser Verkehrswege erforderlich sind. Die<br />

Gradiente der S-Bahn-Trasse wurde so geplant, dass die Bauwerke für die überführten Verkehrswege<br />

eine lichte Höhe von 4,50 m gewährleisten. Die gemäß Nummer 14 der Richtlinie für den Entwurf und<br />

Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Bundesbahnstrecken und Bundesfernstraßen<br />

einzuhaltende lichte Höhe von 4,70 m (BMV Allgemeines Rundschreiben Nr. 10/1982, Verkehrsblätter<br />

1982, S. 153) findet beim Bauwerk über die Bundesstraße B 96a nach Abstimmung mit<br />

dem Kreuzungsbeteiligten (vgl. Schreiben des Brandenburgischen Autobahnamtes vom 06.04.2004),<br />

der auf die Möglichkeit eines Hocheinbaues einer neuen Tragschicht verzichtet, keine Anwendung. Bei<br />

diesem Bauwerk ist wegen der Anwendung ungünstiger Trassierungsparameter lediglich eine lichte<br />

Höhe von 4,55 m geplant.<br />

Die außer dieser Trassenführung untersuchten Varianten sowie die Gründe für die Entscheidung zugunsten<br />

der festgestellten Lösung (Variante A) sind im Erläuterungsbericht D Kapitel 1.1.5.2 im Einzelnen<br />

dargestellt. Hierauf wird Bezug genommen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde beurteilt auch die festgestellte Trassenführung der S-Bahn als ausgewogen<br />

und angemessen. Die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie<br />

die Grundstücksinanspruchnahme sind unvermeidbar und in dem ausgewiesenen Umfang im öffentlichen<br />

Interesse. Erhobene Bedenken, Hinweise oder Anregungen bzw. Einwendungen zur Planung bzw.<br />

der daraus resultierenden Grundstücksinanspruchnahme waren daher zurückzuweisen (siehe Abschnitt<br />

C.II.22.2 „Grundeigentum“, ab Seite 964).

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