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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 790 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

15.1.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)<br />

Zur Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft und zur Ableitung der erforderlichen Vermeidungs-<br />

Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben die Träger des Vorhabens einen Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (LBP) erstellt. Die mit dem Antrag eingereichte erste Fassung wies<br />

allerdings erhebliche methodische und inhaltliche Fehler auf, so dass eine grundlegende Überarbeitung<br />

durch die Träger des Vorhabens nötig wurde.<br />

15.1.3.1 Zusammenfassende Darstellung der Mängel des ursprünglich eingereichten LBP<br />

Zahlreiche Träger öffentlicher Belange und Einwender hatten zusammengefasst auf folgende erhebliche<br />

Mängel des ursprünglich mit dem Antrag eingereichten LBP hingewiesen:<br />

Es sei keine schutzgutbezogene Eingriffsermittlung vorgenommen worden. Erst dadurch sei nachzuvollziehen,<br />

ob die naturschutzrechtlich gebotene Abarbeitung von Vermeidung und Verminderung, Ausgleich<br />

und Ersatz für die einzelnen Schutzgüter sichergestellt sei. Durch die fehlende Quantifizierung<br />

der Eingriffe in einzelne Schutzgüter käme es zu Verzerrungen in der Eingriffsbewertung, da der Kompensationsbedarf<br />

nicht getrennt für die einzelnen Schutzgüter, sondern über die postulierte multifunktionale<br />

Wirkung der Maßnahe nur summarisch ermittelt würde. Außerdem seien die Verluste geringwertiger<br />

Biotope (Wertstufe 1) nicht als kompensationspflichtiger Eingriff und nicht biotopbezogen bewertet<br />

worden. Die weiträumigen Auswirkungen durch Lärm und Überflug hinsichtlich der Avifauna und die<br />

möglichen Auswirkungen durch Grundwasserabsenkungen auf Biotope seien nicht hinreichend untersucht<br />

worden. Die Einschränkungen in der Erholungsfunktion der Landschaft durch Lärm und die vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen auf das Landschafsbild seien nicht hinreichend dargestellt worden.<br />

Zur Darstellung von Eingriffen in gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile wurde kritisiert, dass<br />

die Unterlagen keine konkrete Prüfung hinsichtlich der Gewährung einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.<br />

Insgesamt wurde kritisiert, dass die räumliche Verortung der Konflikte mangelhaft sei. Zudem<br />

wurde grundsätzlich bemängelt, dass die gesamten Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene,<br />

besonders geschützte Gebiete nicht genügend betrachtet worden seien.<br />

Zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wurde kritisiert, dass das vorgesehene Monitoring<br />

und einige Vermeidungsmaßnahmen zu unbestimmt seien, keine Zuordnung zu einzelnen Konflikten<br />

erfolge und insbesondere nicht festgelegt sei, welche Maßnahmen zu ergreifen wären, wenn sich<br />

negative Auswirkungen zeigten. Zudem wurde gefordert, dass einzelne Eingriffe, insbesondere im Bereich<br />

des Glasowbachs und Brunnluchs, sowie Eingriffe durch die Verlegung von Leitungstrassen zu<br />

vermeiden seien.<br />

Zur Bilanzierung wurde insbesondere kritisiert, dass eine Trennung von Ausgleich und Ersatz nicht hinreichend<br />

erfolgt sei, dass die Bilanz wegen der Bildung von Sammelkonflikten und fehlender Aufschlüsselung<br />

multifunktionaler Maßnahmen nicht nachvollziehbar sei, dass das Aufwertungspotenzial der<br />

Kompensationsflächen nicht dargestellt sei und eine Überprüfung der Bilanz somit insgesamt nicht möglich<br />

wäre. Die Kompensationsmethodik für die Entfernung von Einzelbäumen entspreche nicht der<br />

Baumschutzverordnung und führe zu einem Kompensationsdefizit.<br />

Zu den Maßnahmeblättern wurde kritisiert, dass die Ausgangs- und Zielwertigkeit der Flächen, das konkrete<br />

Entwicklungsziel, eine konkretere Maßnahmenbeschreibung, das vorgesehene Pflege- und Entwicklungskonzept,<br />

der Turnus der Maßnahmen und eine Festlegung zu Funktionskontrollen fehle. Be-

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