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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 770 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Das Versickerungsbecken für die Fernbahn ab km 10,390 bis 10,830 liegt im zweiten Abschnitt der<br />

Planung der Schienenanbindung. Die Entwässerung über dieses Versickerungsbecken, nicht das Versickerungsbecken<br />

selbst, kann dennoch bereits planfestgestellt werden, da es bei der Abschnittsbildung<br />

typischerweise die Planungen der Abschnitte aufeinander bezogen sind. Außerdem wird der Planfeststellungsantrag<br />

zum zweiten Abschnitt zeitnah zu diesem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> erfolgen und die<br />

Ausführungsplanungen aufeinander abgestimmt werden.<br />

Im Übrigen erfolgt die Versickerung des anfallenden Schienenoberflächenwassers überwiegend breitflächig<br />

oder in Eisenbahnseitengräben (§ 2 Abs. 4 Nr. 2 BbgWG). Hier liegt keine gestattungspflichtige<br />

Gewässerbenutzung i. S. d. § 3 Abs. 1 oder 2 des WHG vor. Die ordnungsgemäße Unterhaltung der<br />

Eisenbahnseitengräben liegt in der Zuständigkeit der DB AG.<br />

Der zunächst unter Nr. 4.4.13 gestellte Antrag auf wasserrechtliche Gestattung zum Bereich Löptener<br />

Fenne und des Schiebsluch wurde im Zuge der Planänderung Nr. 9 zurückgenommen.<br />

14.2.1.6 Schmutzwasserentsorgung<br />

Das Schmutzwasser wird in einem getrennten System gefasst. Im Südosten wird ein Teilstrom in das<br />

bestehende Ableitungssystem der Dahme-Nuthe Wasser- Abwasserbetriebsgesellschaft mbH<br />

(DNWAB) eingeleitet. Ein weiterer Schmutzwasserteilstrom (ca. 90 %) wird über eine Druckleitung vom<br />

Hauptpumpwerk im Westbereich des Flughafens über eine neu zu bauende Leitung direkt zur Kläranlage<br />

Waßmannsdorf übergeleitet.<br />

Die erforderlichen Gestattungen zur Neuverlegung von Abwasserdruckleitungen sowie weitere Ausführungen<br />

hierzu finden sich im Kapitel Leitungen und Anlagen.<br />

14.2.2 Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser<br />

Aufgrund der Realisierung des Ausbauvorhabens kommt es insbesondere bauzeitlich, aber auch betriebsbedingt<br />

zu Grundwasserabsenkungen und -aufhöhungen im Umfeld des Flughafens. Dennoch<br />

wird der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zu keiner dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />

des regionalen Grundwasserhaushaltes führen. Die Flächeninanspruchnahme durch<br />

Neuversiegelung wurde - auch zur Erhaltung der Grundwasserneubildung - auf das unumgänglich notwendige<br />

Maß reduziert (vgl. C.III.4.6 „Schutzgut Boden“, ab Seite 1125). Die überwiegende Versickerung<br />

des auf den neuversiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswassers stellt sicher, dass der<br />

vorhabensbedingte Verlust an Grundwasserneubildung ausgeglichen wird. Damit wird dem Grundwasserschutz<br />

und der Grundwasserneubildung trotz einer deutlichen Zunahme der Versiegelungsfläche<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich von der Eignung und der Durchführbarkeit der von den Trägern<br />

des Vorhabens in Abstimmung mit den Fachbehörden entwickelten Grundwasserüberwachung und der<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen überzeugt. Nach ihrer<br />

Auffassung ist durch die Durchführung eines Wassermonitorings und die vorgesehenen Vermeidungs-<br />

und Abwehrmaßnahmen sichergestellt, dass es vorhabensbedingt zu keinen schädlichen Grundwasserstandsänderungen<br />

kommt.<br />

Im Bereich der Bahntrasse westlich des Flughafens bis zum westlichen Selchower Flutgraben stehen<br />

oberflächennah Aufschüttungen und Sande sowie entlang des westlichen Selchower Flutgrabens Torfe<br />

und Torfmudden an. Der oberflächennahe bis in etwa 15 m Tiefe erschlossene Untergrund ist in diesem

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