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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 182 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Berücksichtigung sämtlicher auf der Schadensfläche Süd und in deren Umfeld befindlichen<br />

Grundwassermessstellen bei Stichtagsmessungen<br />

- Beschränkung der Beprobung auf die GWM E8-151, PA/13, E8-147, E8-148, PA/5, PA/6, E8-<br />

144 und E8-146<br />

- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise für die GWM E8-142, PA/4 und E8-145 auf die Ergebnisse<br />

der Sanierungsuntersuchung<br />

Der Schwerpunkt des chemischen Analysenprogramms liegt unter Berücksichtigung der nachgewiesenen<br />

Hauptkontamination auf dem Parameter LHKW. An der GWM PY2 ist zusätzlich eine Analyse<br />

auf MKW und an den GWM PA/4 und E8-142 auf BTEX durchzuführen.<br />

Die Festlegung, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, ist in Abstimmung mit der unteren<br />

Bodenschutzbehörde zu treffen. Das entsprechend geänderte Monitoringkonzept ist der Planfeststellungsbehörde<br />

zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die Abstimmung der weiteren Schritte und Festlegungen in Bezug auf die Sanierungsuntersuchung<br />

hat mit der unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen.<br />

Aufgrund der hohen Schadstoffkonzentration im Bereich der PA/4 und des daraus folgenden, langfristig<br />

wirkenden Schadstoffpotenzials ist eine Sanierungsuntersuchung unter Zugrundelegung von<br />

Anhang 3 Punkt 1 der BBodSchV durchzuführen und die danach vorzugswürdige Sanierungsmaßnahme<br />

ist dann umzusetzen.<br />

4) ALVF N1, ISAL-Nummer: 329610635<br />

- Im Rahmen des altlastenbezogenen Grundwassermonitorings sind an allen Grundwassermessstellen<br />

von N1 die Grundwassermessstände zu messen.<br />

- Eine Probennahme hat an den Grundwassermessstellen PBGI D, F7-022, F7-024 und F7-025<br />

zu erfolgen und das Grundwasser ist auf die Parameter BTEX, LHKW, MKW, PAK, Nitrat und<br />

Ammonium zu analysieren.<br />

- Eventuell vorhandene Ölphasen an den Messstellen PBGI B, PBGI C und PBGI D sind im<br />

Rahmen des Monitorings abzuschöpfen.<br />

5) ALVF N3, ISAL-Nummer: 329610637<br />

Es hat eine Abstimmung der weiteren Schritte und Festlegungen in Bezug auf die erforderliche Sanierungsuntersuchung<br />

mit der unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen.<br />

Im Rahmen des altlastenbezogenen Grundwassermonitorings sind an allen Grundwassermessstellen<br />

von N3 die Grundwassermessstände zu messen.<br />

Die beschädigten Grundwassermessstellen P1 und G3 sind zu reparieren und neu zu vermessen.

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