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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel III: Determinanten des Strukturwandels im Handwerk - Ex-post-Analyse 97<br />

haltens der Handwerksunternehmen. Diese unterscheiden sich mitnichten substanziell<br />

von nichthandwerklichen KMU. Im Gegenteil, ihr Innovationsverhalten weist dieselben<br />

größen- und branchenspezifischen Charakteristika auf, die aus der Innovationsliteratur<br />

gut bekannt sind.<br />

Kann dies also als eine Entlastung <strong>für</strong> die Handwerksordnung gewertet werden, deren<br />

fortschrittshemmende Wirkungen sich ja gerade in einem defizitären Innovationsverhalten<br />

äußern müssten? Sicherlich ja, was die allgemeine Innovationsorientierung angeht;<br />

in anderer Beziehung hingegen nicht unbedingt. Wir haben in unserer Untersuchung<br />

nämlich umgekehrt auch keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass Handwerksunternehmen<br />

innovativer seien als nichthandwerkliche Unternehmen gleicher Größe und vergleichbarer<br />

sektoraler Ausrichtung.<br />

Der große Befähigungsnachweis wird mit dem Anspruch verfochten, die Meisterausbildung<br />

bereite die angehenden Jungmeister in hervorragender Weise auf die Selbständigkeit<br />

vor. Dies schließt eigentlich auch die Fähigkeit zur Erkennung und Nutzung von<br />

Marktchancen ein. Es ist jedoch nicht zu erkennen, dass sich Handwerksunternehmer,<br />

die, im Unterschied zu nichthandwerklichen KMU, auf das Humankapital der Meisterausbildung<br />

zurückgreifen können, sich in irgendeiner Weise innovativer verhielten als<br />

andere Unternehmer. Auf die Lösung von unternehmerischen Routineentscheidungen in<br />

der betreffenden Branche sind sie indessen wahrscheinlich durchaus besser vorbereitet<br />

(vgl. Kapitel V). Dieser Punkt ist <strong>für</strong> das Verständnis dessen, was derzeit im Handwerk<br />

geschieht, von einiger Bedeutung und soll deshalb im Folgenden vertieft werden.<br />

3.2.2.7. Einfluss der Handwerksordnung?<br />

Es gibt vielfältige Indizien da<strong>für</strong>, dass die Handwerksordnung unternehmerische Anpassungsprozesse<br />

im Vorbehaltsbereich der HwO nicht nur nicht fördert, sondern stellenweise<br />

behindert. Dies gilt freilich nicht erst seit den späten neunziger Jahren – dem<br />

Beginn der derzeitigen „Handwerkskrise“ –, sondern seit Einführung des Meisterzwangs.<br />

Allerdings treten die hier angesprochenen kritischen Eigenschaften des Handwerksrechts<br />

im heutigen wirtschaftlichen Umfeld deutlich stärker zutage als z.B. in den<br />

siebziger oder achtziger Jahren.<br />

Im Wesentlichen geht es um drei Punkte:<br />

– einen strukturkonservierenden Zug der Handwerksordnung,<br />

– die aus den relativ starren Gewerkegrenzen erwachsenden Transaktionskosten,<br />

– den Abschließungseffekt der handwerklichen Meisterfortbildung.<br />

Die Fortbildung zum Meister vermittelt dem(der) Meisterschüler(in) gegenüber der Gesellenausbildung<br />

vertiefte berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse im gewählten<br />

Beruf sowie betriebswirtschaftliche, rechtliche und berufspädagogische Kenntnisse.<br />

Die Orientierung auf ein bestimmtes Berufsfeld und die Vermittlung <strong>für</strong> dessen<br />

Ausfüllung wichtiger Kenntnisse und Fertigkeiten ist ein Positivum und in Zeiten der

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