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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel VI: Strukturwandel im Handwerk II: Zur Entwicklung ausgewählter Gewerke 273<br />

entgegen, dass die Bauindustrie angesichts geringer Expansionspielräume des Baumarkts<br />

wohl stärker als in der Vergangenheit auf das „Terrain des Handwerks“ vordringen<br />

wird. Hier kommen die im folgenden Abschnitt diskutierten Organisationsformen<br />

des Bauens ins Spiel.<br />

Festzuhalten ist, dass sich die Unternehmen bei schwindendem Nachfragevolumen<br />

(mehr Bestandserhaltung als Neubauten, schrumpfende öffentliche Bauinvestitionen,<br />

rückläufige gewerbliche Bauinvestitionen) einem wachsenden innerdeutschen und ausländischen<br />

Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen.<br />

6.2. Wandel der Organisationsformen des Bauens<br />

Die Erstellung eines Bauprodukts erfordert in der Regel die Beteiligung zahlreicher<br />

Fachkräfte. Ihre Zahl hat in historischer Betrachtung aufgrund der Spezialisierung zugenommen,<br />

inzwischen ist wieder ein Trend zur Konzentration auf bestimmte funktionale<br />

Teilbereiche des Bauens festzustellen. Die Vielzahl der am Bau beteiligten Gewerke<br />

erfordert Koordination, die gewöhnlich dem Architekten oder dem Bauleiter übertragen<br />

wird. Das nahtlose Ineinandergreifen der einzelnen Produktionsprozesse bereitet<br />

im Baugeschehen häufig Probleme, weil organisatorische Schwächen, persönliche Unzulänglichkeiten,<br />

unvorhergesehene Schwierigkeiten u.a. dazu führen, dass Verzögerungen<br />

eintreten oder Planvorgaben revidiert werden müssen. Zudem erschwert mitunter<br />

die Abgrenzung der einzelnen Handwerke den Bauprozess, weil Handwerksarbeiten<br />

aus benachbarten Berufen dem Vorbehaltsbereich der Handwerksordnung unterliegen.<br />

Auch wenn die HwO unter bestimmten Bedingungen gewerkeübergreifende Tätigkeiten<br />

zulässt, so kommt es hier immer wieder zu Kompetenz- und Zuständigkeitsstreitigkeiten<br />

(<strong>RWI</strong> 2003b: 119f).<br />

Aus diesem Grund wurden in der Praxis unterschiedliche Modelle entwickelt, um die<br />

Bauausführung effizienter zu organisieren. Zu unterscheiden sind die „Fachlosvergabe“<br />

und die „Paketvergabe“. Die Unterschiede bestehen in der Aufteilung bzw. Zusammenfassung<br />

der zu erbringenden Leistung in verschiedene Aufgabenbereiche und der Beauftragung<br />

entsprechend geeignet erscheinender Firmen. Unter einem „Fachlos“ ist die<br />

Zusammenstellung von Bauleistungen zu verstehen, die jeweils von einem bestimmten<br />

Handwerks- oder Gewerbezweig ausgeführt werden. Bei dieser am weitesten verbreiteten<br />

Vergabeform beauftragt der Bauherr einen Architekten und die notwendigen Fachingenieure<br />

mit der Planung seines Bauvorhabens. Nach Ausarbeitung der Planung und<br />

der Leistungsverzeichnisse vergibt der Auftraggeber die einzelnen Gewerke an entsprechend<br />

spezialisierte Bauunternehmer und schließt mit ihnen Verträge <strong>für</strong> die Ausführung<br />

ab (Einzelbeauftragung). Der Planer steuert, koordiniert und kontrolliert als Beauftragter<br />

des Bauherren die einzelnen Unternehmen (vgl. Ali 1999: 14). Bei der so genannten<br />

„Paketvergabe“ werden sachlich zusammenhängende Fachlose als Paket an<br />

einen „Paketunternehmer“ vergeben. Hierzu zählt beispielsweise das Modell der schlüsselfertigen<br />

Bauerstellung. „Unter schlüsselfertiger Bauausführung ist die Abwicklung<br />

eines Bauvorhabens bis zur kompletten Fertigstellung des Bauwerkes durch ein einzelnes,<br />

dem Bauherren direkt verantwortliches Unternehmen aus der bauausführenden

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