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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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470 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

Gewerke, welche künftig zulassungsfrei sein sollen – erscheinen mag. Zwar werden<br />

69 % (65 Gewerke) der bisherigen Anlage A – Gewerke in die Anlage B verwiesen. Die<br />

Mehrheit der selbständigen Handwerksunternehmen verbleibt indes in jenem Bereich, in<br />

dem nach wie vor ein Meisterzwang gilt. Da die weitaus meisten Handwerke in der<br />

vierteljährlichen amtlichen Handwerksberichterstattung nicht gesondert erfasst werden,<br />

also keine aktuellen Daten verfügbar sind, sollen die Daten der Handwerkszählung 1995<br />

<strong>für</strong> eine Betrachtung der relevanten Größenordnungen genutzt werden. Zwar sind die<br />

Beschäftigten- und Umsatzzahlen angesichts des Schrumpfungsprozesses der vergangenen<br />

Jahre und der oben angesprochenen Erfassungsprobleme des Handwerks weitaus<br />

niedriger als die damals ermittelten Größen.<br />

Tabelle X-1<br />

Auswirkungen der durch die Gesetzesnovelle der Bundesregierung beabsichtigten<br />

Änderungen auf den Bestand der meisterpflichtigen Handwerke<br />

HZ 1995, HÄZ 1996 5<br />

In der Handwerkszählung 1995 (Zählung der handwerksähnlichen<br />

1996 4 gezählt) erfasst<br />

Selbständige<br />

Unternehmen 1<br />

Anzahl<br />

Beschäftigte 2<br />

Anzahl<br />

Umsatz 3<br />

1 000 €<br />

566.839 6 104 660 410.713.054<br />

100,0 100,0 100,0<br />

29 in der Anlage A verbleibende zulassungspflichtige Handwerke<br />

Anlage A nach Gesetzesnovelle 331.180 3.684.648 311.756.664<br />

in % der Daten von 1994 58,4 60,4 75,9<br />

65 in die Anlage B (Abschnitt 1) verlagerte zulassungsfreie Handwerke<br />

Zulassungsfreie Handwerke, Anlage B 235.659 2.420.012 98.956.390<br />

in % der Daten von 1994 41,6 39,6 24,1<br />

Eigene Berechnungen nach den Ergebnissen der Handwerkszählung 1995 und der Zählung der handwerksähnlichen Gewerbe<br />

1996. - 1 Anzahl der selbständigen Unternehmen im Handwerk am 31.3.1995 mit Beschäftigten am 30. 9.1994. 2 Beschäftigte am<br />

30.9.1994 in Unternehmen, die am 31.3.1995 bestanden. 3 Umsatz im Jahre 1994 der Unternehmen, die am 31.3.1995 bestanden<br />

und am 30.9. 1994 Beschäftigte hatten. 4 Gleiche Erhebungsregeln wie in der HZ 1995, alle Daten gegenüber dieser um ein Jahr<br />

verlagert auf 1995 bzw. 1996. 5 Gegenüber den Ausgangswerten können sich geringf ügige Abweichungen daraus ergeben, weil die<br />

<strong>für</strong> die Umstellung der Zählungswerte auf die neue, im Augenblick gültige Anlage A einige Schätzungen nicht veröffentlichter<br />

Werte vorgenommen werden mussten. Für das Gesamtergebnis und die inhaltliche Aussage ist dies ohne Belang.<br />

Die Verteilung der selbständigen Unternehmen, der Beschäftigten und des Umsatzes auf<br />

die Gewerke nach „verbleibenden“ und „ausgesonderten“ Anlage A – Gewerken ist<br />

zumindest den Größenordnungen nach wie vor noch gültig. 171 Auch nach der Verlagerung<br />

bleibt – wie Tabelle X-1 zu entnehmen ist – die Mehrheit (58 %) der selbständigen<br />

Handwerksunternehmen im Geltungsbereich des (obligatorischen) großen Befähigungsnachweises.<br />

Auf diese Unternehmen entfielen 1994 immerhin 60 % der Beschäftigten<br />

und 76 % des Umsatzes. Der höhere Umsatzanteil erklärt sich zum einen daraus, dass in<br />

diesen Handwerken die Teilzeitbeschäftigung eine untergeordnete Rolle spielt – das<br />

171 Für den Neuzuschnitt der Gewerke war allein ein weit definiertes Kriterium der Gefahrengeneigtheit<br />

maßgebend. Unter den gefahrengeneigten Handwerken befinden sich zwar relativ viele Bauhandwerke,<br />

die bekanntlich besonders durch den konjunkturellen Schrumpfungsprozess der zurückliegenden<br />

Jahre beeinträchtigt wurden, aber mit den Feinwerkmechanikern, Kfz-Technikern und den<br />

Gesundheitshandwerken auch einige Gewerke, in denen die konjunkturelle Entwicklung deutlich<br />

günstiger verlief.

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