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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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388 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

In beiden Ländern gelten z.B. Installateure, Friseure oder Bäcker als Handwerker.<br />

Zugleich gibt es aber auch gravierende Abweichungen. Französische Taxi- und Umzugsunternehmer<br />

sind z.B. im „Répertoire des Métiers“ registriert, deutsche hingegen<br />

nicht in der Handwerksrolle.<br />

Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die institutionellen Handwerksdefinitionen<br />

auch im nationalen Rahmen nicht überall zu eindeutigen Abgrenzungen des Handwerks<br />

führen, sondern mitunter erhebliche Interpretationsspielräume lassen. Im zweiten Kapitel<br />

wurde gezeigt, dass der deutsche institutionelle Handwerksbegriff keineswegs zu<br />

klaren Abgrenzungen zwischen „Handwerk“ und „Nichthandwerk“ führt, sondern im<br />

Zuge des sektoralen und betrieblichen Strukturwandels erhebliche Unklarheiten darüber<br />

aufgetreten sind, welche Unternehmen zum Handwerk im Sinne der Anlage A HwO<br />

gehören und welche nicht. Ausdruck dieser Entwicklung sind die heute sehr weit verbreiteten<br />

Doppelmitgliedschaften von Unternehmen in Kammern der beiden Kammersysteme<br />

und die in den neunziger Jahren zutage getretenen Erfassungsprobleme des<br />

„Handwerks“ in der deutschen amtlichen Statistik.<br />

Nicht Eingeweihten schwer verständlich zu machen ist auch die Unterscheidung zwischen<br />

Handwerksunternehmen und Kleinunternehmen, die relativ einfache, aber im<br />

landläufigen Sinne durchaus „handwerkliche“ Tätigkeiten ausüben (z.B. die Unterne hmen<br />

der handwerksähnlichen Gewerbe). Der volkstümliche deutsche Handwerksbegriff<br />

ist im Übrigen vom juristischen recht weit entfernt (vgl. hierzu Kapitel II) und ordnet<br />

z.B. aufstrebende High-Tech-Zuliefererunternehmen der Automobilindustrie – die in die<br />

Handwerksrolle eingetragen sind – keinesfalls dem Handwerk zu, sehr wohl dagegen<br />

Gärtnereibetriebe oder Umzugsunternehmen, die im juristischen Sinn kein Handwerk<br />

sind. Es ist davon auszugehen, dass derartige Abgrenzungsprobleme nichts <strong>für</strong> das deutsche<br />

Handwerk Spezifisches sind, sondern überall dort auftreten, wo formelle institutionelle<br />

Definitionen des Handwerks gepflegt werden. Im Falle der französischen Handwerksstatistik,<br />

die wie die deutsche erratische Sprünge kennt, ist dies sicher der Fall.<br />

2. Rechtliche Rahmensetzungen:<br />

Landes- und sektorspezifische Regulierungsmuster<br />

Regulierende Eingriffe des Staates ins Wettbewerbsgeschehen auf den Märkten, in denen<br />

sich das Handwerk überwiegend betätigt, sind zwar in Europa weiter verbreitet als<br />

118 Die <strong>für</strong> die CDS in der berufsbezogenen Statistik ausgewiesenen Werte wurden um die Verwaltungsangestellten<br />

auf Basis der Prämisse erhöht, auf diese entfielen in Handwerksunternehmen 20 %<br />

der Beschäftigten. Die Umsatzzahlen wurden auf Basis der durchschnittlichen Umsatzproduktivitäten<br />

der kleinsten Unternehmen (hier ist die Quelle nicht präzis! – d. Verf.) ermittelt (ENSR 1994:<br />

289). Es findet sich keine klare Aussage darüber, ob die in den CDS anzutreffenden Großunternehmen<br />

mitgezählt wurden oder nicht. Wahrscheinlich war aber eine Aussonderung der Großunternehmen<br />

nicht möglich.

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