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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 475<br />

ihrem angestammten, durch die Handwerksordnung geschützten Berufsfeld tätig,<br />

sondern betätigen sich überwiegend als Einzelhändler und allenfalls ergänzend auf<br />

handwerklichem Gebiet. Die hier ausgewiesenen Umsätze und Beschäftigtenzahlen<br />

überzeichnen also das der handwerklichen Produktion zuzurechnende Marktvolumen<br />

stark. Dass diese Berufe überwiegend gegen Schwarzarbeit und die Konkurrenz<br />

von Hobbyhandwerkern immun sind, versteht sich von selbst. Die bedienten Marktnischen<br />

sind in den meisten Fällen so eng, das potenzielle Gründer sich kaum vom<br />

Wegfall des Meisterzwangs dazu inspirieren lassen dürften, hier ein Unternehmen<br />

zu gründen. Die Ausführung einiger Gewerke - z.B. Glockengießen - setzt im Übrigen<br />

tatsächlich hoch spezialisierte Fachkenntnisse und Branchenkenntnisse voraus,<br />

die sich nur mittels einer soliden Fachausbildung und beruflicher Erfahrung erwerben<br />

lassen.<br />

– Die nach B zu verlagernden Handels- und Reparaturhandwerke leben in erster<br />

Linie von Einzelhandelsaktivitäten, insbesondere dem Handel mit Radio-, Fernseh-<br />

und Videogeräten, vom Betrieb von Videotheken sowie (die Uhrmacher) natürlich<br />

vom Uhren- und Schmuckgeschäft. Der Wettbewerb mit vielen spezialisierten großen<br />

Anbietern besonders im medien- und informationstechnischen Bereich ist überaus<br />

hart. Moderne Uhren bedürfen weniger denn je der Reparatur wie auch die meisten<br />

Radio-, Fernseh- und Videogeräte. Es ist kaum vorstellbar, dass in diesem Bereich<br />

große Beschäftigungspotenziale liegen könnten. Mit einer Gründungswelle ist<br />

nicht zu rechnen, da der Markteintritt im Einzelhandel nicht reglementiert ist. Das<br />

Reparaturgeschäft weist ein eher enges Marktvolumen auf, die Einflüsse der Abschaffung<br />

des Meisterzwangs sind vermutlich eher gering zu veranschlagen.<br />

– Die künftig ebenfalls zulassungsfreien handwerklichen Dienstleistungsgewerbe<br />

bewegen sich auf unterschiedlichen Märkten. Gebäudereiniger bedienen (fast) ausschließlich<br />

den Bedarf der gewerblichen Wirtschaft, Friseure und Textilreiniger<br />

sprechen private Verbraucher an. Der von den Gebäudereinigern bediente Markt hat<br />

über einen langen Zeitraum hinweg stark expandiert, die eigentlichen Reinigungsleistungen<br />

werden seitens agiler Wettbewerber zunehmend mit zusätzlichen Dienstleistungsangeboten<br />

(z.B. Wachdienste, Gebäudemanagement) verknüpft. Die von<br />

den Konsumenten ausgehenden Nachfrageimpulse nach Friseur- und Reinigungsleistungen<br />

haben sich demgegenüber sehr verhalten entwickelt, der Wettbewerbsdruck<br />

seitens anderer handwerklicher Anbieter, aber auch seitens einer stark entwickelten<br />

von Fachkräften getragenen Schwarzarbeit (Friseurhandwerk), ist groß.<br />

– Auf die nach dem Regierungsentwurf künftig in Anlage B zu findenden Bau- und<br />

baunahen Gewerke entfällt nur ein Bruchteil des baugewerblichen Umsatzes (rd.<br />

13,5 % in 1994). Für diese Handwerke gilt, was auf die Bauwirtschaft insgesamt zutrifft.<br />

Schrumpfende Nachfragepotenziale in den zurückliegenden Jahren, ein sehr<br />

intensiver Wettbewerbsdruck, rückläufige Erzeugerpreise in einzelnen Jahren, eine<br />

starke Konkurrenz seitens diverser schattenwirtschaftlicher Anbieter und bescheidene<br />

Wachstumsaussichten prägen das Bild dieses Wirtschaftsbereichs.

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