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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 471<br />

Gebäudereinigerhandwerk, die Hochburg der Teilzeitbeschäftigung in der Handwerkswirtschaft,<br />

findet sich nach der Novelle in Anlage B wieder. Zum anderen realisieren<br />

die Kfz-Techniker aufgrund ihres Neu- und Gebrauchtwagenhandels im Durchschnitt<br />

überaus hohe Handelsumsätze, welche die Umsatzproduktivität in diesem Handwerk<br />

nach oben treiben.<br />

Über mögliche ökonomische Auswirkungen der Novellierung lässt sich erst bei näherer<br />

Betrachtung der in der Anlage A verbleibenden und bei der in die Anlage B zu verlagernden<br />

Gewerke sinnvoll reflektieren. Die in der Anlage A nach dem Regierungsentwurf<br />

verbleibenden 29 gefahrengeneigten Gewerke sind auf ein breites Spektrum von<br />

Wirtschaftssektoren verteilt (vgl. Tabelle X-2). An erster Stelle ist das Baugewerbe einschließlich<br />

baunaher Gewerbe zu nennen, auf das allein 15 der neuen Anlage A-Gewerke<br />

entfallen sowie drei Viertel der Beschäftigten und zwei Drittel des Umsatzes. An<br />

zweiter Stelle sind die eng mit den industriellen Vertriebssystemen verbundenen Reparaturhandwerke<br />

(insbesondere Kfz-Techniker und Landmaschinenmechaniker) mit ansehnlichen<br />

Umsatz- und Beschäftigungsvolumina zu nennen. Zwei dem Investitionsgütergewerbe<br />

zuzurechnende Handwerke folgen – hinsichtlich der Umsätze und Beschäftigung<br />

weit abgeschlagen – an dritter und vierter Stelle. Die nach dem Regierungsentwurf<br />

in Anlage A verbleibenden Konsumgüterhersteller nehmen demgegenüber eine<br />

marginale Stellung ein. Die Auswirkungen der Novelle auf Beschäftigung, Umsatz,<br />

Schwarzarbeit und andere Größen werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in diesen<br />

Bereichen unterschiedlich darstellen.<br />

– Die selbständigen Unternehmen der drei großen Nahrungsmittelhandwerke, die ein<br />

beachtliches Marktvolumen auf sich vereinen, stehen in intensiver Konkurrenz mit<br />

den Fleischer- und Bäckerabteilungen der großen Einzelhandelsketten. Den Bäckern<br />

erwachsen durch eine von der Handwerksordnung nicht verhinderte weite Verbreitung<br />

von Aufbackstationen in Tankstellen und kleineren Einzelhandelsgeschäften in<br />

wachsendem Maße zusätzliche Wettbewerber. Die in den letzten Jahren zu beobachtenden<br />

Marktanteilsverluste gegenüber dem „Nichthandwerk“ werden sich wohl<br />

fortsetzen. Mit einer Gründerwelle ist in Zeiten schrumpfender Einzelhandelsumsätze<br />

und sich rasch verbreitenden Filialen nach dem „Shop-in-shop“-Prinzip wohl<br />

kaum zu rechnen. Es ist unrealistisch, in diesem Bereich größere Beschäftigungsgewinne<br />

durch die Liberalisierung zu erwarten.

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