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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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500 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

handwerklichen Wirtschaft gelten. Das Handwerk könnte also Meisterqualifikationen<br />

<strong>für</strong> Dienstleistungs- und Industriebereiche – auch neue Branchen und Technologien<br />

(z.B. Facility Management) – auf freiwilliger Basis anbieten, ohne die betreffenden Gebiete<br />

<strong>für</strong> sich vereinnahmen zu können. Die Entscheidung <strong>für</strong> oder gegen das Handwerk<br />

läge allein bei den Marktakteuren.<br />

Die Innungen sollten künftig <strong>für</strong> alle artähnlichen handwerklichen Tätigkeiten des<br />

betreffenden Gewerbes, von den komplizierten bis hinunter zu den einfachsten, geöffnet<br />

werden. Eine solche Öffnung der Innungen erscheint vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels<br />

von der „Zulassungsordnung“ zur „Qualifizierungsordnung“ sinnvoll.<br />

Kleinstbetriebe, die nach der Präzisierung der kleinen Novelle einfache handwerkliche,<br />

aber nicht dem Vorbehaltsbereich der HwO unterliegende Tätigkeiten ausführen, sollten,<br />

soweit sie sich <strong>für</strong> eine Mitgliedschaft in den Handwerkskammern entschieden haben,<br />

in die Selbstverwaltung der Kammern integriert werden.<br />

Die Angehörigen des im Wirtschaftsbereich Handwerk vorhandenen beachtlichen unternehmerischen<br />

Reservoirs sollten dazu ermuntert werden, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen<br />

auch jenseits der Grenzen der bisher per staatlicher Regelung definierten<br />

handwerklichen Bereiche zu entfalten bzw. auch quer zu den überkommenen Berufsbildern<br />

aktiv zu werden. Die bislang stark auf vordefinierte Tätigkeitsbereiche und Berufsbilder<br />

fixierten Handwerksunternehmen sollten die Gelegenheit erhalten, stärker als<br />

bislang üblich, am dynamischen Prozess wirtschaftlichen Wandels teilzunehmen und<br />

davon zu profitieren. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn hierbei eine Ausweitung<br />

des in der Handwerksordnung angelegten juristischen Vorbehaltsbereichs auf neu<br />

vereinnahmte Bereiche von vornherein kategorisch ausgeschlossen ist.<br />

Die Handwerkskammern, Innungen und Kammerverbünde sowie der diesen zugeordnete<br />

beachtliche Apparat an Ausbildungseinrichtungen und <strong>Institut</strong>ionen der Gewerbeförderung<br />

leisten wesentliche Beiträge zur beruflichen Qualifizierung, Innovationsdiffusion<br />

und zur Erhaltung beachtlicher Qualitätsstandards in der klein- und mittelbetrieblich<br />

strukturierten Wirtschaft. Sie erfüllen als Interessenvertretungen der Unternehmen vorwiegend<br />

mittelständisch strukturierter Wirtschaftsbereiche eine wichtige Intermediärsfunktion.<br />

Ihre Funktion sollte unter einer stark revidierten Handwerksordnung erhalten<br />

bleiben und die Effizienz des Wirkens der bestehenden Einrichtungen sollte weiter erhöht<br />

werden.<br />

4.3. Plädoyer <strong>für</strong> ein modulares Berufsbildungssystem<br />

Die vom Handwerk getragene Berufsbildung ist Teil des allgemeinen Berufsbildungssystems.<br />

Dessen Probleme sind zugleich auch die Probleme der Berufsbildung im<br />

Handwerk. Hinzu treten spezielle Probleme der beruflichen Erstausbildung und der<br />

Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Oben haben wir festgestellt, dass sich im Handwerk<br />

selbst in wachsendem Maße das Gefühl breit gemacht hat, dass eine wachsende Lücke<br />

zwischen der Aufstiegsfortbildung zum Meister einerseits und den generellen Entwicklungen<br />

des tertiären Bereichs klafft. Man <strong>für</strong>chtet, zweifellos zu Recht, den Anschluss

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