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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 505<br />

Die Orientierung am Kriterium der Gefahrengeneigtheit ist aus ökonomischer Sicht<br />

vernünftig, weil hiermit der einzige substanzielle, aus heutiger Sicht noch zu rechtfertigende<br />

Grund <strong>für</strong> einen Erhalt eines stark gelockerten Meisterzwangs angesprochen<br />

wird. Wir plädieren allerdings aus berufsbildungspragmatischen Gründen <strong>für</strong> die zusätzliche<br />

Aufnahme eines Ausbildungskriteriums, um der Gefahr von kurzfristigen Ausbildungsrückgängen<br />

in größeren Teilen des Handwerks vorzubeugen. Hierbei wäre allerdings<br />

nur die sehr kleine Zahl wirklich ausbildungsstarker zulassungsfreier Handwerke<br />

zu berücksichtigen. Die Regierungsnovelle stellt ein Schritt in Richtung eines<br />

gänzlich reformierten Handwerks- und Gewerberechts dar, das auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

freiwilliger Qualifikationsangebote setzt, Pflichtqualifikationen auf das Nötigste<br />

begrenzt und keine anachronistischen Rechtsstreitigkeiten um Gewerkegrenzen und<br />

Vorbehaltsbereiche kennt. Die anderen vorliegenden Entwürfe präsentieren sich hingegen<br />

eher als Neuauflage der vielen vorausgegangenen, in der Substanz immer am Erhalt<br />

des seit 1953 (bzw. 1935) bestehenden „Status-quo“ orientierten Novellen.<br />

Die Novelle hätte allerdings größere Chancen auf eine breitere Akzeptanz in der<br />

Handwerkerschaft, wenn die hiermit zweifellos verbundenen positiven Aspekte <strong>für</strong> die<br />

Handwerker klarer würden. Vor allem geht es darum, seitens der Politik zu verdeutlichen,<br />

dass eine anspruchsvolle Meisterprüfung als Qualitätssiegel wesentlich aufgewertet<br />

und nicht abgewertet werden soll. Sie sollte auch – wie in der Schweiz – weitaus<br />

stärker als bislang Bestandteil eines modernen, modular aufgebauten beruflichen Bildungssystems<br />

werden, das die herkömmlichen Trennlinien zwischen Handwerk und<br />

übriger Wirtschaft überwindet. Das Tätigkeitsfeld der Handwerkskammern sollte <strong>für</strong><br />

das Klein- und Mittelgewerbe im breiten Sinn des Wortes geöffnet werden, freilich ohne<br />

dass hiermit irgendwelche neuen Marktzutrittsbeschränkungen verbunden sein dürften.

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