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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 485<br />

– Als zweite mögliche Ausnahme ist die künftig weniger mit Sanktionen bedrohte<br />

Ausführung einfacher, nicht dem Vorbehaltsbereich unterliegender handwerklicher<br />

Arbeiten zu betrachten.<br />

Für den durch Existenzgründungszuschüsse geförderten Übergang von Arbeitslosen in<br />

die Selbständigkeit bieten die rechtlichen Klarstellungen der kleinen Novelle tatsächlich<br />

interessante Ansatzpunkte. Es besteht auch kaum ein Zweifel daran, dass diese Möglichkeit<br />

durch viele arbeitslose Bauhandwerker oder Fachkräfte verwandter Berufe auch<br />

tatsächlich genutzt würde, unabhängig davon, ob diese in nebenerwerblicher Schwarzarbeit<br />

engagiert waren. Zugleich ist mit dem im zweiten Punkt angesprochenen Verdrängungseffekt<br />

zu rechnen. Werden verstärkt kleine handwerkliche Leistungen auf<br />

preisgünstiger Basis angeboten – ein Gebiet, das die etablierten Handwerksunternehmen<br />

nur zögerlich angenommen haben, so mindert dies die Marktchancen schattenwirtschaftlicher<br />

Anbieter solcher Dienstleistungen. Die Schwarzarbeit könnte somit in diesem<br />

Bereich stellenweise zurückgehen. Hierbei wird allerdings nur ein relativ kleiner<br />

Teil des Gesamtvolumens der handwerklichen Schwarzarbeit angesprochen. Zu einer<br />

massiven Verlagerung von handwerklichen Aktivitäten aus dem Bereich der Schattenwirtschaft<br />

in die formelle Wirtschaft wird es demnach wohl kaum kommen.<br />

3.2.2.6. Preise, Qualität, Kundenfreundlichkeit<br />

Die Umsetzung der Novelle wird vermutlich zu einer deutlichen Intensivierung des<br />

Wettbewerbs auf den Handwerksmärkten führen. Hiervon werden solche Branchen<br />

stärker betroffen sein, die wachsende Nachfragepotenziale ansprechen, weniger jedoch<br />

die seit Jahrzehnten schrumpfenden Handwerkszweige und die sehr kleinen Gewerke,<br />

die ohnehin nur kleinste Marktnischen bedienen.<br />

Die Preise <strong>für</strong> handwerkliche Leistungen werden eine verstärkte Differenzierung erfahren.<br />

Spielräume <strong>für</strong> eine generelle Verringerung der Preise <strong>für</strong> handwerkliche Leistungen<br />

bestehen indessen kaum. Im Bausektor zum Beispiel sind die Preise in den zurückliegenden<br />

Jahren infolge des starken Wettbewerbsdrucks seitens legaler und schattenwirtschaftlicher<br />

Anbieter in jüngster Zeit ohnehin schon sehr stark unter Druck geraten.<br />

Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Impulse von der Lockerung des Meisterzwangs<br />

auf die Kundenorientierung der Handwerksunternehmen ausgehen werden, im<br />

Sinne von Kundenfreundlichkeit, Beratungskompetenz, terminlicher Verfügbarkeit,<br />

Pünktlichkeit, Termintreue der Ausführung übernommener Aufträge, Flexibilität und<br />

Passgenauigkeit in der Gewerkekoordination, insbesondere im Baugewerbe. In diesem<br />

Punkt kann man durchaus optimistisch sein. Die zu erwartende Intensivierung des Wettbewerbs<br />

auf den liberalisierten Handwerksmärkten wird die Position der Kunden<br />

verbessern und zu mehr Kundenfreundlichkeit, Termintreue und der Bereitschaft führen,<br />

auch weniger attraktive Arbeiten auszuführen.

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