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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 439<br />

ans Licht käme, wäre dies nur ein zusätzlicher Grund da<strong>für</strong>, die betreffende Regelung in<br />

Frage zu stellen. – Nein, es geht um etwas anderes: Die Aufrechterhaltung hoher Regulierungshürden<br />

ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die hiermit <strong>für</strong> die Allgemeinheit<br />

bzw. die Konsumenten verbundenen Vorzüge eindeutig gegenüber den Nachteilen überwiegen<br />

und moderatere Regulierungsverfahren nicht in der Lage sind, das anvisierte<br />

Problem zu lösen. Es gilt also das Prinzip des Nachweises eines per saldo erkennbaren<br />

Nutzens der Regulierung und nicht das Prinzip, dass diese vor allem keinen Schaden<br />

stiften dürfe. 143 Die Be<strong>für</strong>worter einer Regulierung haben somit eine „Bringschuld“,<br />

nicht die Kritiker. Auch ist eine überzeugende empirische Abstützung der die Regulierung<br />

be<strong>für</strong>wortenden Argumente zu verlangen. Allgemeine Hinweise beispielsweise auf<br />

Transaktionskostenersparnisse infolge der Regulierung sind in der Regel kein starkes<br />

Argument <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung einer hohen Regulierungshürde, zumal der Ersparnis<br />

andere Kosten (Bürokratie, Überwachung, Vollzug) gegenüberstehen. Wäre dies<br />

anders, ließe sich wohl jeglicher regulierender Eingriff des Staates ins Wettbewerbsgeschehen<br />

mit einfachen Argumenten beliebig rechtfertigen.<br />

Um ein Missverständnis auszuschließen: Es geht nicht um Deregulierung um ihrer<br />

selbst willen. Staatliche Regulierung im Sinne selektiver Eingriffe ins Marktgeschehen<br />

ist aus ordnungspolitischer Sicht nicht per se von Übel, sondern kann unter bestimmten<br />

Bedingungen – Markt- bzw. Wettbewerbsversagen – zu besseren Marktergebnissen führen<br />

als der sich nur an den Leitplanken allgemeiner Regeln orientierende freie Wettbewerb.<br />

Faktisch wird man niemals ganz auf regulierende Eingriffe ins Wirtschaftsleben<br />

verzichten können. Die meisten der seit den frühen achtziger Jahren in den entwickelten<br />

Marktwirtschaften umgesetzten Deregulierungsmaßnahmen liefen denn auch nicht auf<br />

eine ersatzlose Streichung von Regulierungen hinaus, sondern auf die Ersetzung rigiderer<br />

Eingriffe ins Wettbewerbsgeschehen durch moderatere. Wichtig ist vor allem, dass<br />

sich regulierende Eingriffe in den Markt stets an den Nutzen und Kosten der Regulierung<br />

orientieren sollten und dass diese regelmäßig ernsthaft zu überprüfen sind. „Weichere“<br />

Regulierungsalternativen sind dann ebenso wie die mögliche gänzliche Abschaffung<br />

der Regulierung einer Kosten-Nutzen-Anlayse 144 zu unterziehen.<br />

Das angesprochene Postulat, Eingriffe des Staates ins Wettbewerbsgeschehen seien regelmäßig<br />

darauf hin zu überprüfen, ob sie unter den veränderten Bedingungen noch ihre<br />

ursprüngliche Funktion einer Korrektur eines Marktversagens erfüllten, die mit anderen<br />

Mitteln nicht zu erreichen wäre, wurde bislang im Falle der Handwerksordnung weitge-<br />

143 Die Diskussion um die Handwerksordnung konzentriert sich zumeist darauf, ob diese in bestimmten<br />

Kontexten Schaden stifte, die Frage des Nutzens wird hingegen zu selten konkret gestellt. Beispiele<br />

sind die Diskussion um den deutlichen Überhang der Zahl der Meisterprüfungen über die Existenzgründungen<br />

(„Meisterreserve“), dessen Existenz an sich niemand bestreitet, oder der Nachweis, dass<br />

die Meisterprüfungen nicht systematisch manipuliert werden könnten – was natürlich richtig ist, aber<br />

in Bezug auf d ie ökonomische Ratio des Meisterzwangs zweitrangig.<br />

144 Hierbei geht es nicht um „Kosten-Nutzen-Analysen“ im technischen Sinn des Wortes, sondern im<br />

Sinne einer sorgfältigen Abwägung von Pro und Contra der Eingriffe. Die Möglichkeiten einer fundierten<br />

„cost-benefit-analysis“ sind durchaus begrenzt, obgleich sie in den meisten Fällen nicht ausgeschöpft<br />

werden (Recktenwald 1980).

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