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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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174 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

desweite Gründungsquote in den handwerksähnlichen Gewerken 86 bei 13,6 %, im Vollhandwerk<br />

hingegen nur bei 4,7 %. Die Liquidationsquote lag hingegen bei 13,4 % in<br />

den handwerksähnlichen Gewerben und bei 6,7 % im Vollhandwerk. Die <strong>für</strong> 2002 angegebene<br />

Werte sind durchaus „repräsentativ“ <strong>für</strong> den äußerst deutlich ausgeprägten<br />

Unterschied im Gründungs- und Liquidationsgeschehen zwischen den beiden Teilbereichen<br />

einer breit verstandenen Handwerkswirtschaft.<br />

Die mit Abstand wichtigste Ursache dieses auffälligen Unterschieds im Gründungsverhalten<br />

ist in der Existenz bzw. im Fehlen des Meisterzwangs zu suchen. Die handwerksähnlichen<br />

Gewerbe bieten gründungswilligen Gesellen, welche die Meisterprüfung<br />

nicht ablegen wollen oder können, aber auch handwerklichen Erwerbstätigen ohne<br />

Facharbeiterabschluss, einen relativ leicht gangbaren Weg zur Unternehmensgründung.<br />

Das hier bestehende Angebot wird Jahr <strong>für</strong> Jahr von einer beachtlichen Zahl von Interessenten<br />

ohne Meistertitel in Anspruch genommen. Die engen Berufsprofile 87 der<br />

handwerksähnlichen Gewerbe ermutigen sicher auch Gründungswillige mit niedriger<br />

Eingangsqualifikation zur Gründung in diesen Bereichen. Hieraus lässt sich allerdings<br />

nicht folgern, dass diese Gründer, falls es keinen Meisterzang gäbe, sich durch das qualifiziertere<br />

Berufsprofil von einer Gründung im entsprechenden Bereich des Vollhandwerks<br />

abschrecken ließen<br />

Die Marktfluktuation (= Gründungs- + Liquidationsquote) lag 2002 in den handwerksähnlichen<br />

Gewerben bei 23,6 %, im Vollhandwerk hingegen bei 11,4 %. Eine hohe<br />

Marktflukation lässt auf eine niedrige Überlebenswahrscheinlichkeit der Gründungen<br />

schließen. Die bereits oben angesprochene Auswertung der Düsseldorfer Rollendaten<br />

vermittelt hier ein eindeutiges und angesichts des Abstandes zwischen Anlage-A- und<br />

Anlage-B(B2)-Gewerben sehr eindrucksvolles Bild (Schaubild V-2; vgl. auch die vorausgehende<br />

Tabelle V-8). Bereits im ersten Jahr nach der Rolleneintragung scheitern<br />

28,5 % der handwerksähnlichen Gründungen, aber nur 11,2 % der Gründungen im<br />

Vollhandwerk, nach dem fünften Jahr existieren nurmehr 31,0 % (60,8 %), nach dem<br />

zehnten Jahr 17,8 % (43,5 %).<br />

86 Berechnet als Quotient „80% der registrierten Zugänge/Anfangsbestand laut Handwerksrolle“, analoge<br />

Konstruktion bei den Abgängen. Da der Anteil der Betriebsübernahmen an den Rolleneintragungen<br />

in den handwerksähnlichen geringer ist als im Vollhandwerk, wurde der Anteil der Neugründungen<br />

an den Rolleneintragungen deutlich höher veranschlagt als im Vollhandwerk (zu letzterem<br />

vgl. Schaubild V-1).<br />

87 Wie <strong>für</strong> die Handwerksberufe der Anlage A existieren auch <strong>für</strong> die handwerksähnlichen Gewerbe<br />

staatlich sanktionierte Ausbildungsordnungen, die das formalisierte „Berufsprofil“ beschreiben. Im<br />

Unterschied zum Vollhandwerk verfügen die meisten der Betriebsinhaber in den handwerksähnlichen<br />

Gewerben nicht über die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden (Ausbildungseignungsprüfung<br />

oder Meistertitel in einem einschlägigen Handwerk).

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