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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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484 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

werden kann, eine weit verbreitete, durch die Finanzbehörden kaum wirksam zu<br />

kontrollierende Praxis.<br />

Die Preise <strong>für</strong> Schwarzarbeit orientieren sich – vom letztgenannten Fall abgesehen –<br />

nahe liegender Weise an den marktüblichen, um die entfallende Mehrwertsteuer, den<br />

durchschnittlichen Lohnsteuersatz und die arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig zu entrichtenden<br />

Sozialabgaben reduzierten Arbeitsstundensätzen. In Abhängigkeit von den<br />

jeweiligen Wettbewerbsverhältnissen und von der Natur sowie vom Umfang des Auftrages<br />

können die sich so ergebenden „Richtpreise“ <strong>für</strong> Schwarzarbeit auch sehr deutlich<br />

unterboten werden. Die Leistungspreise sind stark abhängig von der Art der nachgefragten<br />

Leistungen und den jeweiligen Marktverhältnissen. Die Schwarzarbeitspreise<br />

bewegen sich in einem Spektrum, welches von 25 % - 50 % des regulären Preises (inkl.<br />

Mehrwertsteuer) reicht. Da Schwarzarbeitsleistungen nicht auf Stundenbasis, sondern<br />

auf Grundlage der ausgeführten Leistung berechnet werden (Werkvertragsmodell), zahlt<br />

sich eine höhere Arbeitsproduktivität <strong>für</strong> den Schwarzarbeiter wie <strong>für</strong> den Kunden aus.<br />

Einfache, häufig angebotene Bauleistungen sind preiswerter als handwerkliche Leistungen,<br />

die eine Fertigkeit voraussetzen (vgl. AOL 2003). Die Schwarzmarktpreise sind<br />

somit ein Indikator <strong>für</strong> die Knappheit der einzelnen Leistungskategorien.<br />

Der Markt <strong>für</strong> Schwarzarbeitsleistungen ist, da Schwarzarbeit beträchtlichen (demnächst<br />

wohl noch schärferen) Sanktionsdrohungen seitens der staatlichen Behörden unterliegt,<br />

sehr intransparent und die Möglichkeit von Arbitrageprozessen daher begrenzt.<br />

Da (stets auf mündlicher Vereinbarung basierende) Schwarzarbeitskontrakte in hohem<br />

Maße Vertrauenssache sind und die Markttransparenz begrenzt ist, sind bei größeren<br />

Aufträgen beträchtliche Verhandlungsspielräume einzukalkulieren. Für den Kunden<br />

liegt ein wesentlicher Vorteil der Inanspruchnahme solcher Leistungen auch darin, dass<br />

Schwarzarbeiter Gewerkegrenzen zu ignorieren pflegen, ansonsten aufzubringende Koordinationskosten<br />

(Bestellen eines zusätzlichen Handwerkers, zusätzliche Wartezeiten,<br />

Verlängerung der Bauzeiten usw.) also entfallen.<br />

Alle oben genannten Formen illegaler oder legaler, aber am Fiskus vorbei ausgeübter<br />

beruflicher Betätigung, auf die über 90 % der in Handwerksberufen geleisteten<br />

Schwarzarbeit entfallen dürften, sind durch die Liberalisierungsmaßnahmen der großen<br />

Novelle kaum direkt zu erreichen. Ein Verzicht auf die Einkommenskombinationen aus<br />

regulärer(m) Beschäftigung (Leistungsbezug) und Schwarzarbeit läuft <strong>für</strong> die Schwarzarbeiter<br />

auf ein „Verlustgeschäft“ hinaus. Die Kunden der Schwarzarbeiter müssen<br />

beim Wechsel zu legalen Anbietern auf jeden Fall einen Aufpreis bezahlen – auch wenn<br />

die letzteren deutlich unter den derzeit marktüblichen regulären Preisen anbieten. Zwei<br />

mögliche Ausnahmen sind indessen zu betrachten:<br />

– Eine erste Ausnahme bilden die bereits im vorausgehenden Abschnitt angesprochenen<br />

potenziellen Interessenten an der Gründung einer „Ich-AG“ unter den Arbeitslosen.

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