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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel VII: Strategien und Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene 307<br />

Mitarbeitern, die sie dazu befähigen sollten, den Herausforderungen der Informationsgesellschaft<br />

in punkto Mitarbeiterführung erfolgreich zu begegnen.<br />

4.2. Das Aus- und Weiterbildungsverhalten der Handwerksbetriebe und Handwerker<br />

Von 563 204 Handwerksunternehmen, deren Zahl in einer Sonderauswertung der<br />

Handwerkszählung 1995 ermittelt wurden, gaben 194 592 an, Lehrlinge auszubilden,<br />

das entspricht einem guten Drittel (34,6 %). Dies erscheint zunächst im Vergleich zu<br />

der vom Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung <strong>für</strong> alle Betriebe ermittelten Quote (55 %;<br />

BMBF 2003: 110f.) niedrig, erklärt sich jedoch aus der Tatsache, dass im Handwerk<br />

nahezu alle Unternehmen qua Meisterprüfung ausbildungsberechtigt sind, bei nichthandwerklichen<br />

Unternehmen sind es jedoch nur solche, die sich um eine Ausbildungsberechtigung<br />

(Ausbildungseignungsprüfung) bemühen und auch tatsächlich ausbilden<br />

wollen. Die Entscheidung eines Unternehmers, sich in der Berufsausbildung zu engagieren,<br />

wird von betrieblichen Umständen und persönlichen Motiven beeinflusst.<br />

Zu den betrieblichen Umständen gehört neben den formalen Voraussetzungen und gesetzlichen<br />

Mindestbestimmungen eine betriebliche Struktur und Organisation, in die der<br />

Auszubildende integriert werden kann. Das Ausbildungsunternehmen muss personell in<br />

der Lage sein, die Betreuung der Ausbildung wahrzunehmen. Da dies erfahrungsgemäß<br />

nicht ausschließlich der Meister übernehmen kann, müssen Gesellen oder erfahrene<br />

Mitarbeiter bereit und in der Lage sein, Lehrlinge zu instruieren und anzuleiten. Mit der<br />

Übernahme der Ausbildungsverantwortung muss der Unternehmer zugleich bereit sein,<br />

den Pflichten des Ausbildungsvertrages nachzukommen. Dies bedeutet unter anderem,<br />

die Abwesenheit des Lehrlings <strong>für</strong> den Berufsschulunterricht und <strong>für</strong> Lehrgänge in den<br />

überbetrieblichen Bildungsstätten zu akzeptieren. Neben der fachlichen Ausbildung<br />

gehört zum Ausbildungsauftrag auch die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des<br />

Jugendlichen (berufliche Sozialisation). Schließlich verursacht die Ausbildung Kosten,<br />

bei denen der Betrieb nicht von vornherein davon ausgehen kann, dass sie sich durch<br />

die produktiven Beiträge des Auszubildenden im Laufe der Lehrzeit ausgleichen werden.<br />

Hierzu gehört auch, dass einem Lehrling in der Ausführung seiner Aufträge Fehler<br />

unterlaufen können. Aus den betrieblichen Umständen ergeben sich auch die am häufigsten<br />

genannten Ausbildungshemmnisse als da sind: kleine Betriebsgröße, zu hohe<br />

Kosten <strong>für</strong> eine Ausbildung, zeitliche, administrative und gesetzliche Belastungen, kein<br />

Bedarf an Fachkräften (Friedrich 1996).<br />

Die Motive der Handwerksunternehmer, sich an der Berufsausbildung Jugendlicher zu<br />

beteiligen, lassen sich in drei Argumenten zusammenfassen:<br />

– Das ökonomische Argument I: Auszubildende rechnen sich <strong>für</strong> die Betriebe, da sie<br />

ab einer gewissen Ausbildungsdauer produktiv zum Betriebsergebnis beitragen.<br />

– Das ökonomische Argument II: Durch die Ausbildung erhält der Betriebsinhaber<br />

einen guten Überblick über die Einsatzbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und Qualifika-

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