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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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394 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

Großbritannien:<br />

Der Marktzutritt in handwerklichen Berufen ist grundsätzlich frei. Für die Ausübung<br />

einiger spezieller Tätigkeiten in den Gefahrenhandwerken werden spezifische Qualifikationsnachweise<br />

gefordert.<br />

Irland:<br />

Der Zugang zu den Handwerksberufen unterliegt keiner gesetzlichen Beschränkung.<br />

Lediglich in einzelnen Gefahrenhandwerken werden <strong>für</strong> die Ausübung einzelner, gefahrenträchtiger<br />

Tätigkeiten formelle Qualifikationen verlangt. Diese sind in keiner Weise<br />

mit der deutschen Meisterprüfung zu vergleichen, dagegen eher mit auch in Deutschland<br />

erforderlichen technischen Kompetenznachweisen, z.B. zur Ausübung bestimmter<br />

Schweißtechniken.<br />

Italien:<br />

Der Zugang zu den Handwerksberufen unterliegt keiner gesetzlichen Beschränkung. Für<br />

die Ausübung eines kleinen Kreises gefahrenträchtiger Tätigkeiten sind technische Befähigungsnachweise<br />

erforderlich, die im Anspruchsniveau in keiner Weise mit der deutschen<br />

Meisterprüfung vergleichbar sind.<br />

Luxemburg:<br />

Als Voraussetzung <strong>für</strong> den Marktzutritt wird in den meisten Handwerken wie in<br />

Deutschland die Meisterprüfung gefordert. In anderen, relativ einfachen handwerklichen<br />

Tätigkeiten ist analog zur deutschen Anlage B eine Meisterprüfung nicht erforderlich.<br />

Die Qualität der luxemburgischen Meisterprüfungen wurde von deutschen Kammern<br />

moniert, als deutsche Gesellen in größerem Maße die Gelegenheit wahrnahmen, in Luxemburg<br />

die Meisterprüfung wahrzunehmen. Im Prinzip sollte allerdings aus Sicht eines<br />

externen Beobachters kein substanzieller Qualitätsunterschied zwischen den luxemburgischen<br />

und den an deutschen Handwerkskammern abgelegten Meisterprüfungen bestehen.<br />

Niederlande:<br />

In den Niederlanden existieren gesetzliche Beschränkungen des Marktzutritts im handwerklichen<br />

Bereich - aber auch außerhalb des handwerklichen Bereichs -, die allerdings<br />

viel weniger anspruchsvoll sind als der obligatorische große Befähigungsnachweis. Der<br />

Marktzugang wird gesetzlich über abgestufte Bedingungen zur Einrichtung eines Betriebes<br />

geregelt (Konzessionsverfahren). Es handelt sich um vier Genehmigungsstufen:<br />

– Stufe A: ungehinderter Marktzutritt, Qualifikationsnachweise werden nicht gefordert.

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