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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel IV: Determinanten des Strukturwandels im Handwerk in der wissensbasierten Ökonomie 141<br />

2.8. Wirtschaftspolitik<br />

Wirtschaftspolitik beeinflusst die Entwicklung des Handwerks in zweierlei Beziehungen.<br />

Zum einen wirken sich die prozesspolitischen Entscheidungen auf das Handwerk<br />

so wie auf alle anderen Bereiche der Volkswirtschaft bzw. die wirtschaftliche Entwicklung<br />

insgesamt aus. Zum anderen übt der ordnungspolitische Rahmen, in dem sich die<br />

unternehmerische Initiative im Handwerk entfaltet, Einfluss auf die Entwicklung der<br />

Strukturen der Handwerkswirtschaft aus. Unter dem letzteren ist keineswegs nur das<br />

deutsche Handwerksrecht zu verstehen, welches in den meisten EU-Ländern kein Pendant<br />

findet, sondern z.B. auch die Gesamtheit der arbeits-, tarif-, sozial-, gesellschafts-<br />

und steuerrechtlichen Bestimmungen.<br />

Bei der Diskussion der Ursachen der aktuellen Handwerkskrise im zweiten Kapitel<br />

wurde es angesprochen: Bei der fachökonomischen Diskussion um die Handwerksordnung<br />

ist wohl zuweilen etwas aus dem Blick geraten, dass das Handwerksrecht nur ein,<br />

wenn auch durchaus konstitutiver, ordnungsrechtlicher Faktor ist, der die Entwicklung<br />

des Handwerks beeinflusst. Andere Faktoren – Arbeitsrecht, Steuern und Sozialabgaben<br />

u.a. – haben ebenfalls einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Freilich beeinflussen<br />

die letzteren gleichermaßen die Entwicklung nichthandwerklicher kleingewerblicher<br />

Wirtschaftsbereiche wie des Handwerks. Das Handwerksrecht indessen bildet<br />

eine Determinante, welche speziell die Entwicklung der Wirtschaftssegmente beeinflusst,<br />

die ihm ganz (z.B. Zahntechniker) oder in erheblichem Maße (z.B. Baugewerbe)<br />

unterliegen.<br />

Die empirische Forschung zur Wirkung des Handwerksrechts in der Vergangenheit hat<br />

trotz offensichtlicher großer Forschungslücken zumindest einige Ergebnisse zutage gefördert,<br />

die hier kurz resümiert werden sollen, ohne das zu diesem Thema an anderer<br />

Stelle (Kapitel II, Kapitel V, Kapitel IX, Kapitel X) Gesagte zu wiederholen:<br />

− Der sog. kleine Befähigungsnachweis hat mit großer Wahrscheinlichkeit stark zur<br />

Anhebung des Niveaus der beruflichen Erstausbildung im Handwerk beigetragen<br />

und sich positiv auf die Adaptation neuer Technologien im Handwerk und die fachliche<br />

Leistungsfähigkeit des Handwerks ausgewirkt. Zugleich ist von positiven externen<br />

Effekten zugunsten anderer Bereiche insbesondere der gewerblichen Wirtschaft<br />

aufgrund der stattfindenden Fachkräftewanderungen auszugehen.<br />

− Der in Westdeutschland seit Mitte der dreißiger Jahren in Kraft befindliche (abgesehen<br />

vom Intermezzo der Besatzungszeit) große Befähigungsnachweis hat sicher zur<br />

Steigerung des fachlichen Qualifikationsniveaus im Handwerk beigetragen, zugleich<br />

wohl aber auch die Entwicklung der betrieblichen Strukturen durch die Beschränkung<br />

des Marktzutritts von Gründungsinteressierten in Richtung der stärkeren Präsenz<br />

größerer Betriebe stark beeinflusst.<br />

− Die Intensität des Gründungsgeschehens wird durch die rechtliche Markteintrittsbarriere<br />

„großer Befähigungsnachweis“ vermindert, die Fluktuation des Unterneh-

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