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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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492 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

halb der herkömmlichen Berufsgrenzen geplant und umgesetzt werden und mehr Berufsfremde<br />

sich auf handwerklichem Gebiet betätigen, kann dies sich zugunsten einer<br />

zunehmenden Ausdifferenzierung des handwerklichen Leistungsangebots und eines<br />

größeren Spielraums <strong>für</strong> innovative Ideen in der kleingewerblichen Wirtschaft auswirken.<br />

Zu betonen ist, dass die Beseitigung sachlicher nicht gerechtfertigter Begrenzungen des<br />

Spielraums <strong>für</strong> die wirtschaftliche Betätigung des Einzelnen ein Wert an sich ist und<br />

den Intentionen des Grundgesetzes entspricht, unabhängig ob hier von viele oder wenige<br />

Individuen direkt betroffen sind. Auch wenn sich die hierdurch innerhalb und jenseits<br />

der Grenzen des Handwerks auf den kleinbetrieblich dominierten Märkten ausgelösten<br />

statischen und dynamischen Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Novellierung<br />

der HwO letztlich in relativ engen Grenzen halten – wovon wir ausgehen – leistet<br />

die (Teil-) Liberalisierung der HwO einen positiven Beitrag zur Modernisierung der<br />

deutschen Wirtschaft.<br />

3.3. Was ist bei einer Liberalisierung zu gewinnen, was zu verlieren?<br />

Bilanz wahrscheinlicher Effekte<br />

Entscheidend <strong>für</strong> die Liberalisierung des Handwerksrechts sollte allein die Frage sein,<br />

ob die durch diese Regulierung 1953 (wieder) eingeführte Beschränkung des Marktzugangs<br />

aus heutiger Sicht noch berechtigt ist. Sie wäre aus zeitgemäßer ordnungspolitischer<br />

Sicht nur dann wirklich berechtigt, wenn der volkswirtschaftliche Nutzen dieser<br />

Reglementierung ihre Kosten eindeutig überschreiten würde und das Ziel der Regulierung<br />

nicht mittels einfacherer, weniger hart ins Wettbewerbsgeschehen eingreifender<br />

Auflagen erreicht werden könnte. Aus unserer Sicht besteht die heutige Handwerksordnung<br />

diesen Test nicht. Die Leistungskraft des Handwerks als wesentlicher Teil des<br />

deutschen Mittelstandes kann auch – wie die Beispiele der Schweiz und vieler EU-<br />

Länder mit gleichem Wohlstandsniveau und ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen<br />

Strukturen zeigen – mit weitaus moderateren Mitteln aufrechterhalten werden als mit<br />

der derzeitig gültigen, aus dem Geist antiliberaler Reflexe des 19. Jahrhunderts geborenen<br />

Marktzutrittsbegrenzung. Die Vermutung, der hohe Leistungsstand des deutschen<br />

Mittelstandes wäre nur über die unveränderte Aufrechterhaltung des (obligatorischen)<br />

großen Befähigungsnachweises möglich, entbehrt bei nüchterner Prüfung jeglicher<br />

Grundlage.<br />

Unter den drei in der Diskussion befindlichen Kriterien <strong>für</strong> die Erhaltung des Meisterzwangs<br />

als subjektive Zulassungsvoraussetzung überzeugt dagegen das Kriterium der<br />

Gefahrengeneigtheit noch am ehesten. Auch sollte bei der Reform des Handwerksrechts<br />

die Ausbildungsbereitschaft der relativ wenigen wirklich stark (hinsichtlich des zahlenmäßigen<br />

Beitrages zur beruflichen Erstausbildung) ausbildenden Handwerke im Sinne<br />

eines pragmatischen Kriteriums berücksichtigt werden. Das letzte Argument betrifft<br />

aber eher das praktische Vorgehen bei der Reform als die von uns avisierte langfristige<br />

Perspektive einer über den gegenwärtigen Regierungsentwurf hinausgehenden, noch<br />

weitergehenden Liberalisierung des deutschen Handwerksrechts.

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