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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel III: Determinanten des Strukturwandels im Handwerk - Ex-post-Analyse 45<br />

ternehmerische Lösungen sind in aller Regel im Bereich der Kleinstbetriebe nicht zu<br />

finden.<br />

Ein erheblicher Einfluss auf die Betriebsgrößenentwicklung im deutschen Handwerk<br />

ging sicher von der Handwerksordnung aus. Einerseits orientiert die Meisterausbildung<br />

die Kursabsolventen normativ prägend auf die nach dem Stand des technischen und<br />

betriebswissenschaftlichen Wissens wirtschaftlich zweckmäßige Mindestausstattung<br />

eines Betriebes im betreffenden Gewerk. Diese wird dann auch durch die angehenden<br />

Gründer unter den Jungmeistern anvisiert. Zugleich werden Kleinstgründer ohne Meisterbrief,<br />

die sich mit bescheidenstem Kapitalaufwand an einer – angesichts der geringen<br />

„sunk costs“ leicht widerrufbaren - handwerklichen Gründung versuchen wollen, aufgrund<br />

der geltenden Marktzutrittsregelung am Marktzutritt gehindert.<br />

2.3. Entwicklung der Beschäftigung<br />

2.3.1. Säkularer Trend<br />

Die Beschäftigung im westdeutschen Handwerk lag 1950 bei 3,2 Mill. 22 , stieg bis Ende<br />

der fünfziger Jahre auf 3,7 Mill. an und verharrte dann – mit erheblichen zyklischen<br />

Schwankungen – bis in die achtziger Jahre hinein etwa auf diesem Niveau. In der zweiten<br />

Hälfte der achtziger Jahre hat sich die Handwerksbeschäftigung dagegen beträchtlich<br />

ausgeweitet. Sie ist in den frühen neunziger Jahren auf weit über 4 Mill. angestiegen.<br />

In der Handwerkszählung 1995 wurden <strong>für</strong> den 30. September 1994 im westdeutschen<br />

Handwerk 4,8 Mill. Beschäftigte gezählt. Im Jahre 2002 waren im westdeutschen<br />

Handwerk hingegen nur noch knapp 3,7 Mill. Personen tätig, also etwas weniger als im<br />

Durchschnitt der sechziger und siebziger Jahre (3,9 Mill.).<br />

Diese Zahlen sind allerdings, genau genommen, nicht vergleichbar. Die starke Beschäftigungszunahme<br />

in den späten achtziger und den frühen neunziger Jahren erklärt sich<br />

unter anderem aus der massiven Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere<br />

aus der damals von vielen Handwerksbetrieben – wie auch von nichthandwerklichen<br />

KMU – als lukrativ entdeckten massiven Wandlung „normaler“ in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.<br />

Wir gehen im Anschluss an eine Erhebung der ISG (1997) im<br />

Auftrag des damaligen BMA davon aus, dass 1997 im westdeutschen Handwerk rd.<br />

800.000 geringfügig Beschäftigte tätig waren. Eine Berechnung der Beschäftigtenzahl<br />

nach Vollzeitäquivalenten würde folglich zu erheblich niedrigeren Werten führen.<br />

Sowohl die Handwerkszählung als auch die vierteljährliche amtliche Handwerksberichterstattung<br />

subsumiert nämlich alle Beschäftigten, d.h. Inhaber, mithelfende Familienangehörige,<br />

in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen stehende Personen<br />

wie Gesellen, Arbeiter ohne formelle Qualifikation, kaufmännische Angestellte<br />

und Auszubildende, die am Erhebungsstichtag im Unternehmen tätig sind, unter die<br />

„Handwerksbeschäftigten“. Hierzu zählen auch alle Teilzeitbeschäftigten, unabhängig<br />

22 Auch 1949 einschließlich Westberlin und Saarland.

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