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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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496 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

den Geltungsbereich einer weithin ungeliebten Reglementierung auszudehnen, wäre<br />

grundlos, weil es den großen Befähigungsnachweis in der alten Form nicht mehr gäbe.<br />

Soweit zu unserer längerfristigen Zielvorstellung. Der vorliegende Regierungsentwurf<br />

(große Novelle) nähert sich dieser Zielvorstellung zwar in wichtigen Punkten an, ist<br />

aber, da der Meisterzwang im größten Teil der Handwerkswirtschaft weiter in Kraft ist<br />

und die Zulassung der berufsbewährten Gesellen nur eine begrenzte Lockerung herbeiführt,<br />

in anderen Punkten noch weit davon entfernt. Die Umsetzung des Entwurfs wäre<br />

aus unserer Sicht zu begrüßen. Gleiches trifft uneingeschränkt auf die kleine Novelle zu,<br />

die eine Gesetzeslücke schließt bzw. eine dringend notwendige Klarstellung der geltenden<br />

Rechtslage vornimmt.<br />

Aus unserer Sicht wären folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen an der großen Novelle<br />

sowie flankierende Maßnahmen zu vertreten:<br />

– die Zusammenfassung verwandter Gewerke bzw. in einigen Fällen das zusätzliche<br />

Angebot breiter, gewerkeübergreifender Meistertitel,<br />

– die ergänzende Aufnahme eines Ausbildungskriteriums <strong>für</strong> den Entscheid der Zuordnung<br />

eines Gewerks zu den Anlagen A und B,<br />

– die moralische Aufwertung des freiwilligen Meisters als Qualitätssiegel im Zusammenhang<br />

mit der Novellierung der HwO..<br />

Im Entwurf der Novelle wird die mögliche Zusammenlegung einzelner Gewerke nicht<br />

berücksichtigt. Wir schlagen vor, dass bislang getrennte, artverwandte Gewerke zusammengefasst<br />

werden. Hier<strong>für</strong> wurden in der jüngsten Neufassung der Anlage A<br />

(1998) nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Hier könnte man wesentlich zum Ziel<br />

einer fachlichen sinnvollen Verbreiterung des beruflichen Operationsfelds einiger Handwerke<br />

beitragen. Ansatzpunkte hier<strong>für</strong> ergeben sich <strong>für</strong> die in der Anlage A verbleibenden<br />

Bauhandwerke, bei den Bäckern und Konditoren sowie bei den Augenoptikern und<br />

Hörgeräteakustikern. Natürlich wäre da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass gegenüber dem jetzigen<br />

Entwurf keine Erweiterung des Vorbehaltsbereichs eintreten kann.<br />

Die berufliche Erstausbildung im Handwerk könnte auf kurze und mittlere Sicht durch<br />

ein verändertes Ausbildungsverhalten in Mitleidenschaft gezogen werden. Auf längere<br />

Sicht könnte sich ein Struktureffekt, das geringere Ausbildungsengagement kleinerer<br />

Unternehmen, dämpfend auf die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks auswirken.<br />

Wir veranschlagen die Gefahr dieses Struktureffekts allerdings mit Blick auf die Ausbildungsverhältnisse<br />

in der Schweiz nicht allzu hoch. Vor allem Auswirkungen des ersten<br />

Effekts – ein korporatistischer „Ausbildungsstreik“ des Handwerks, der nicht erklärt<br />

und organisiert werden muss und trotzdem funktionieren kann – sind ernst zu nehmen.<br />

Da die Bundesregierung der Ausbildungsfrage mit Recht höchste Priorität einräumt,<br />

schlagen wir die Aufnahme eines zweiten Kriteriums bei der Neufassung der Anlage A<br />

vor: die (absolute) Anzahl der im jeweiligen Handwerk in der Erstausbildung befindlichen<br />

Personen. Als „Abschneidegrenze“ nach unten könnte z.B. eine durchschnittliche

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