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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 437<br />

KAPITEL X<br />

MODERNISIERUNG DES HANDWERKSRECHTS<br />

1. Zur Ausgangslage<br />

Das deutsche Handwerksrecht, das in seiner heutigen Form im Wesentlichen seit 1953,<br />

dem Jahr der Wiedereinführung des großen Befähigungsnachweises durch den Deutschen<br />

Bundestag Bestand hat, ist in jüngster Zeit zunehmend in der öffentlichen Diskussion<br />

in Frage gestellt worden. Selbst in Kreisen des Handwerks, zumal in großen Fachverbänden,<br />

hat der große Befähigungsnachweis als vereinigende Losung, welche die<br />

Handwerkerbewegung mehr als 100 Jahre hinweg getragen hatte, merklich an Bindungskraft<br />

verloren. Dies dürfte vornehmlich Ausdruck eines tief greifenden Strukturwandels<br />

im Handwerk sein, der andere Themen in den Vordergrund treten lässt und die<br />

in der Handwerkswirtschaft seit jeher starke Heterogenität der wirtschaftlichen Lagen<br />

und Interessen stärker zutage treten lässt als dies früher üblich war.<br />

Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung fällt also in eine Zeit des Umbruchs nicht<br />

nur in der ordnungspolitischen Gestaltung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland,<br />

sondern auch der Verhältnisse im Handwerk selbst. Das veränderte Umfeld sollte Anlass<br />

sein, die Diskussion über die Handwerksregulierung offener und unbefangener zu<br />

führen, als dies in der Vergangenheit zumeist der Fall war. Aufgabe der vorliegenden<br />

Arbeit ist es unter anderem auch, vor dem Hintergrund einer Analyse der Determinanten<br />

der strukturellen Entwicklung im deutschen Handwerk auf wissenschaftlich unabhängiger<br />

Basis einen möglichen Reformbedarf zu ermitteln und, soweit möglich, entsprechende<br />

Vorschläge zur Entwicklung des Handwerksrechts zu unterbreiten. Es versteht<br />

sich von selbst, dass hierbei zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den<br />

alternativen Entwürfen Stellung zu nehmen ist.<br />

Staatliche Regulierung im Sinne der Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten des<br />

Einzelnen und der Setzung von Regeln <strong>für</strong> den wirtschaftlichen Verkehr ist Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Existenz und Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates und der freien Verkehrswirtschaft<br />

und steht in der wirtschaftspolitischen Deregulierungsdiskussion nicht<br />

zur Debatte. Diese befasst sich mit einem anderen Typ regelnder staatlicher Eingriffe<br />

ins Wirtschaftsleben – mit Eingriffen in die Marktstrukturen und ins Wettbewerbsgeschehen,<br />

welche darauf abzielen, unerwünschte Ergebnisse des freien Spiels der Kräfte<br />

des Wettbewerbs zu korrigieren (Deregulierungskommission 1991: 1-2; Fritsch 1993;<br />

Joskow, Rose 1999; Knieps 2001). Die Anlässe <strong>für</strong> solche Eingriffe sind vielfältiger<br />

Natur. Ein Markt- bzw. ein Wettbewerbsversagen kann z.B. vorliegen, weil externe<br />

Kosten auf Dritte übergewälzt werden, weil Informationsasymmetrien zwischen Anbietern<br />

und Nachfragern regelmäßig zu suboptimalen Wettbewerbsergebnissen führen oder<br />

weil Wettbewerb in ruinöse Konkurrenz mündet. Wenn öffentliche Güter nicht in ausreichendem<br />

Maße bereitgestellt werden, versagt der Staat bei Erfüllung einer seiner<br />

grundsätzlichen Aufgaben.

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