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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel XII: Fazit und Schlussfolgerungen 511<br />

Sicht ein sicheres Indiz da<strong>für</strong> ist, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Bereich<br />

nicht adäquat funktioniert. Eine extrem hohe Bestandsfestigkeit ist also aus wettbewerblicher<br />

Sicht keineswegs als Positivum zu werten.<br />

Die relativ hohe Bestandsfestigkeit der Handwerksgründungen erklärt sich zum einen<br />

daraus, dass im Handwerk vermittels des großen Befähigungsnachweises eine Ex-ante-<br />

Selektion unter den potenziellen Gründern stattfindet. Die gründungsbereiten Jungmeister<br />

sind zudem besser auf die Selbständigkeit vorbereitet als viele andere Gründer<br />

in kleingewerblichen Bereichen. Es ist zu vermuten, dass die vom Gesetzgeber verordnete<br />

vorwettbewerbliche Selektion hinsichtlich des sich letztlich auf den Handwerksmärkten<br />

durchsetzenden Personenkreises zu ähnlichen Ergebnissen führt wie der wettbewerbliche<br />

Auswahlprozess. Zum anderen spielt aber auch zweifellos ein „Marktberuhigungseffekt“<br />

eine Rolle. Die Zahl der neu in den Markt eintretenden Gründer wird<br />

durch den gesetzlichen Selektionsmechanismus künstlich gedrosselt. Dies erhöht sowohl<br />

die Marktchancen der zugelassenen Gründer als auch diejenigen der bereits im<br />

Markt agierenden Unternehmen.<br />

Seit Einführung des großen Befähigungsnachweises tritt stets eine beträchtliche Zahl<br />

von Jungmeistern den Weg in die Selbständigkeit nicht an. Der Erwerb der Meisterqualifikation<br />

läuft also nicht zwangsläufig auf einen Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit<br />

hinaus. An der Existenz einer ansehnlichen, je nach Berechnungsweg unterschiedlich<br />

groß zu veranschlagenden „Meisterreserve“ besteht somit kein Zweifel. Die<br />

Tatsache, dass Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, von der<br />

Gründung eines eigenen Unternehmens Abstand nehmen, ändert allerdings nichts daran,<br />

dass andere potenzielle Gründer per HwO am Markteintritt gehindert werden.<br />

Der in jüngster Zeit zu beobachtende Rückgang der Zahl der Teilnehmer an Meisterausbildungskursen<br />

und der erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen ist auf die demographische<br />

Entwicklung, d.h. das Eintreten geburtenschwächerer Jahrgänge in das Erwerbsleben,<br />

zurückzuführen. Angesichts der Abnahme der Zahl der neu <strong>für</strong> eine Gründung<br />

in Betracht kommenden Jungmeister ist der Erhalt des Unternehmensbestandes auf<br />

längere Sicht nicht gesichert, solange der Zugang zum Markt über die Meisterprüfung<br />

reguliert wird. Auch eine großzügigere Praxis der Ausnahmebewilligungen im Sinne<br />

z.B. der Leipziger Beschlüsse kann hier nur bedingt Abhilfe schaffen.<br />

Auch ein in den neunziger Jahren zu beobachtender deutlicher Rückgang der Zahl der<br />

Ausbildungsverhältnisse im Handwerk ist vorrangig demographischen Ursachen geschuldet.<br />

Allerdings beeinflusst auch in einigen – längst aber nicht in allen – Gewerken<br />

eine abnehmende Attraktivität der handwerklichen Berufsausbildung die Nachfrage<br />

nach Ausbildungsplätzen ungünstig. Das Handwerk muss dann oft mit den Lehrstellenbewerbern<br />

mit der geringsten Vorqualifikation vorliebnehmen, die keine Chance haben,<br />

andernorts eine mit mehr Prestige ausgestattete und mit höheren langfristigen Einkommenserwartungen<br />

verbundene Lehrstelle zu finden. Dieser negative Selektionseffekt bei<br />

der Lehrstellenbesetzung stellt das Handwerk vor eine besondere Herausforderung, in

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