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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel X: Modernisierung des Handwerksrechts 469<br />

Was Fürsprecher und Kritiker des großen Befähigungsnachweises eigentlich einigen<br />

sollte, ist die Besinnung auf die schlichtende Kraft empirischer Befunde. Nun mag es<br />

mit dieser nicht so weit her sein, da bekanntlich auch in der wirtschaftswissenschaftlichen<br />

empirischen Forschung Daten verschieden interpretiert und Analyseansätze unterschiedlich<br />

konstruiert werden können. Viele der hier in Rede stehenden Sachverhalte –<br />

z.B. der arithmetische Zusammenhang von Gründungs- und Schließungsquoten sowie<br />

Überlebenswahrscheinlichkeiten bei stagnierender Unternehmenspopulation – sind jedoch<br />

klar einsichtig und dürften deshalb eigentlich in der Sache nicht umstritten sein –<br />

von fallweisen politischen Instrumentalisierungen, bei denen pragmatische Motive im<br />

Vordergrund stehen, abgesehen. Im Folgenden skizzieren wir die mutmaßlichen Ergebnisse<br />

einer Aufhebung des Meisterzwangs und gehen dabei auch argumentativ auf Stellungnahmen<br />

zu den Auswirkungen der HwO-Novelle ein, die zum jeweiligen Punkt in<br />

der Öffentlichkeit artikuliert wurden.<br />

Hauptbezugspunkt unserer Ausführungen zu den Liberalisierungseffekten ist die Novelle<br />

der Bundesregierung („große Novelle“); ergänzend ist die auf die Ermöglichung von<br />

„Ich-AG´s“ im Handwerk abzielende „kleine Novelle“ zu berücksichtigen. Die erstere<br />

sieht bekanntlich <strong>für</strong> wesentliche Teile des Handwerks keine Abschaffung des Meisterzwangs<br />

vor, sondern nur den erleichterten Zugang von Personen mit vergleichbaren<br />

Qualifikationen und von berufserfahrenen Gesellen. Effekte der hier beabsichtigten begrenzten<br />

Öffnung fallen naturgemäß anders aus als die Wirkungen einer gänzlichen<br />

Abschaffung des Meisterzwangs und – was darüber hinausginge – des völlig freien Berufszutritts<br />

in anderen Handwerken. Dies ist bei Diskussion der Effekte ebenso zu berücksichtigen<br />

wie die Tatsache, dass es sich bei den meisten der in die ersten Abschnitten<br />

der erneuerten Anlage B verwiesenen Handwerke um solche Handwerksberufe handelt,<br />

denen mit Blick auf das bediente Marktvolumen und die Beschäftigtenzahlen allenfalls<br />

eine marginale volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt.<br />

Auf einen weiteren Punkt ist hinzuweisen. Die Diskussion um Für und Wider des großen<br />

Befähigungsnachweises hat das Handwerk seit jeher als relativ homogene Einheit<br />

behandelt. Der Wirtschaftsbereich, der in Deutschland heute institutionell als „Handwerk“<br />

definiert ist, präsentiert sich faktisch – wie im zweiten Kapitel ausgeführt – äußerst<br />

heterogen. Die Marktstrukturen und Wettbewerbsverhältnisse auf den betroffenen<br />

Märkten stellen sich völlig unterschiedlich dar. Handwerksunternehmen sind faktisch in<br />

allen Sektoren der Volkswirtschaft aktiv, spielen aber in den meisten Zweigen nur eine<br />

periphere Rolle. Die Verhältnisse auf den vorwiegend vom Handwerk angesprochenen<br />

Märkten sind so unterschiedlich, dass pauschale Aussagen problematisch sind.<br />

3.2.2. Mutmaßliche Wirkungen einer Umsetzung der Novelle<br />

3.2.2.1. Auswirkungen der Novelle auf das Handwerk:<br />

Einige elementare Fakten<br />

Bei Lichte besehen nimmt sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weniger „revolutionär“<br />

aus, als dies auf den ersten Blick – bei Betrachtung allein der Anzahl der

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