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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel VII: Strategien und Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene 323<br />

Vielfalt an Vorgaben zur Messung und Kontrolle verschiedenartigster Grenzwerte eine<br />

erhebliche Belastung <strong>für</strong> die Mehrzahl der Handwerksunternehmen dar, insbesondere<br />

<strong>für</strong> jene mit weniger als 20 Mitarbeitern und Führungskräften ohne Fachhochschul- oder<br />

Hochschulabschluss.<br />

Mit dem per 01.01.1986 in Kraft getretenen Abfallgesetz und den in den 1990er Jahren<br />

verabschiedeten relevanten Verordnungen wurden u.a. neue Bestimmungen zur Wieder-<br />

und Weiterverwertung von Verpackungsmaterial eingeführt. In diesem Zusammenhang<br />

erhöhten sich die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an das betriebliche<br />

Abfallmanagement, insbesondere im Hinblick auf zunehmende Rücknahmeverpflichtungen<br />

und Mechanismen zur getrennten Abfallerfassung aller Art. Im Gegensatz zu<br />

großen Betriebseinheiten der Industrie und des Handels fehlte zumeist ausgebildetes<br />

Personal <strong>für</strong> ein innerbetriebliches Abfall- und Reststoffmanagement, zugleich ist die<br />

Entsorgung im Handwerk aufgrund sehr diskontinuierlich anfallender Reststoffmengen<br />

– sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht – vergleichsweise teuer.<br />

Die ab 1998 gültige Fassung der TA Lärm sieht zudem strikte Maßnahmen zur Lärmminderung<br />

<strong>für</strong> Anlagen vor, welche nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz überhaupt<br />

nicht genehmigungspflichtig sind. Hiervon sind insbesondere Unternehmen des<br />

Produktions- und Reparaturhandwerks sowie des Bau-/Ausbaugewerbes mit einem<br />

Standort in (inner-)städtischen Gemengelagen betroffen. Die Verpflichtung zu erweiterten<br />

Schallschutzmaßnahmen bei Unternehmen in unmittelbarer Nachbarschaft zu<br />

Wohnstandorten stellt jene vor die Wahl, entweder den Standort zu wechseln, unter<br />

Umständen sogar komplett die Kommune zu verlassen (Verlust eines Steuerzahlers und<br />

Arbeitgebers), oder kurzfristig zum Teil enorme Investitionen zugunsten schalldämmender<br />

Maßnahmen zu tätigen.<br />

Für größere, expansionswillige Handwerksunternehmen spielt seit seiner Einführung im<br />

Jahr 1995 zudem das UVP-Gesetz eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen.<br />

Bei der Erweiterung und Neuerrichtung von sog. „umwelterheblichen“<br />

Bauten und Anlagen gilt es nun, deren Auswirkungen auf einzelne Umweltmedien<br />

in einem langwierigen da hochkomplexen Verfahren zu bewerten und – u.U. mit<br />

zusätzlichen Auflagen – zu genehmigen. Möglichkeiten <strong>für</strong> alle Handwerksunternehmen,<br />

betriebsinterne Potenziale <strong>für</strong> eine ökologische Produktion aufzudecken, bietet das<br />

in den späten 1990er Jahren eingeführte Umwelt-Audit-Gesetz. Die damit verbundenen<br />

Hoffnungen, Überwachungsmechanismen zu vereinfachen und unternehmensfreundlichere<br />

Wege zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise einzuschlagen, haben sich<br />

jedoch erst ansatzweise erfüllt.<br />

Die bisher diskutierten umweltpolitischen Felder sind im Prinzip <strong>für</strong> die Unternehmen<br />

aller Gewerke und aller Betriebsgrößenklassen relevant. Für das Textilreinigerhandwerk<br />

jedoch hielt die erste Hälfte der neunziger Jahre eine zusätzliche Herausforderung bereit.<br />

Die Zweite VO zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bezweckte -<br />

klimapolitisch vollkommen akzeptabel – die Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen<br />

Halogenkohlenwasserstoffen. Die Unternehmen des Textilreinigerhandwerks mussten

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