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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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392 Determinanten des Strukturwandels im deutschen Handwerk – Studie des <strong>RWI</strong><br />

Hingewiesen sei hier z.B. auf die weit verbreiteten Regelungen, die auf den Bauproduktmärkten<br />

in Gestalt staatlich sanktionierter oder kollektiv vereinbarter technischer<br />

Normen oder des Bauordnungsrechts bestehen. Hier finden auf den europäischen Märkten<br />

vielfach subtile Formen der Marktabschottung gegen europäische Wettbewerber<br />

Anwendung, die in ihren Wirkungen Markzutrittsbeschränkungen durchaus vergleichbar<br />

sind. Es ist davon auszugehen, dass die Regulierungsintensität auf diesen Feldern<br />

auch in EU-Staaten mit vermeintlich besonders liberalem Gewerberecht beträchtlich ist<br />

und die gerade im Baubereich üblichen Regulierungen sich keineswegs auf die wegen<br />

ihres dirigistischen Handwerksrechts im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehenden<br />

mitteleuropäischen Länder Deutschland, Luxemburg und Österreich konzentrieren. Dies<br />

sei der Vollständigkeit halber erwähnt und sollte bei der im Folgenden geübten Konzentration<br />

auf die formellen Marktzugangsbarrieren nicht in Vergessenheit geraten.<br />

In TabelleIX-6 wird die Handwerksregulierung mit dem angesprochenen Fokus im Überblick<br />

thematisiert. Die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern werden anschließend<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Länder dargestellt. Unsere Darstellungen stützen sich auf die<br />

vorliegenden, insgesamt sehr unbefriedigenden Quellen. 121 Hierbei sei betont: Es ist<br />

stets problematisch pauschal über das „Handwerk“ zu sprechen, das zunächst einmal ein<br />

institutionelles Konstrukt ist. Eine sorgfältige Analyse der europäischen Regulierungen<br />

würde eine detaillierte Bestandsaufnahme der geltenden Regelungen <strong>für</strong> alle Handwerksberufe<br />

voraussetzen. Dies ist im Rahmen der vorliegenden Arbeit natürlich nicht<br />

möglich. Das Beispiel des Augenoptikerberufs zeigt hier, dass <strong>für</strong> die Berufsausübung<br />

im Einzelnen auch in solchen Ländern, die gemeinhin über liberales Gewerberecht verfügen,<br />

erheblich durch bestimmte Detailregelungen beeinflusst werden kann (vgl. Baron<br />

u.a. 1994).<br />

Belgien:<br />

Qualifikationsorientierte Berufszugangsregelungen bestehen <strong>für</strong> 42 sog. reglementierte<br />

Gewerbe des Handwerks und des Handels, darunter z. B. Maurer und Betonierer, Fliesenleger,<br />

Heizungsinstallateure, Uhrmacher, Friseure, Glaser und Zahntechniker (Klinge<br />

1990: 25-30, A5 – Anlage I/1). Die erforderlichen Qualifikationen sind in Königlichen<br />

Erlassen <strong>für</strong> jeden einzelnen dieser Berufe definiert, in vielen Fällen handelt es<br />

sich um eine der deutschen Meisterprüfung analoge Prüfung. Die geforderten Qualifikationsnachweise<br />

liegen im Schwierigkeitsgrad in vielen Fällen unter dem des deutschen<br />

obligatorischen großen Befähigungsnachweises.<br />

121 Eigene empirische Erhebungen zum Handwerk anderer europäischer Länder bzw. zu den nationalen<br />

Regulierungssystemen waren nicht vorgesehen und sind nicht Bestandteil des Untersuchungsauftrages.<br />

Die Autoren mussten also mit dem vorliegenden Sekundärmaterial und gezielten Internetrecherchen<br />

vorlieb nehmen.

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