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RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Kapitel VI: Strukturwandel im Handwerk II: Zur Entwicklung ausgewählter Gewerke 249<br />

stiegen. Die „Lean Distribution“-Konzepte der Industrie haben sich bislang auf die<br />

Gesamtzahl der am Markt präsenten Handwerksunternehmen kaum ausgewirkt. Der<br />

Wettbewerb zwischen Vertragswerkstätten und freien Werkstätten scheint auf eine<br />

Marktteilung hinauszulaufen (Stoy 1997). Demnach werden vornehmlich ältere Fahrzeuge<br />

von den Freien Werkstätten oder Tankstellen betreut und die jüngeren von den<br />

Vertragswerkstätten.<br />

3.2. Auswirkungen der Neufassung der GVO<br />

Neuerdings haben sich die wettbewerbspolitischen Spielregeln auf dem Kfz-Markt<br />

durch die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der Europäischen<br />

Union verändert (Europäische Kommission 2002; Creutzig 2002). Die Neufassung der<br />

GVO, die aus Sicht der Kommission wohl den Auftakt <strong>für</strong> eine spätere gänzliche Liberalisierung<br />

des Automobilhandels bildet, ermöglicht unter anderem den freien Werkstätten<br />

den Zugang zu Ersatzteilen <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge. Kfz-Händler dürfen des weiteren<br />

künftig unterschiedliche Marken unter einem Dach vertreiben. Der bislang gültige<br />

zwingende Konnex zwischen Verkauf und Service wird aufgehoben. Ab Oktober 2005<br />

fallen überdies die bisherigen Gebietsbeschränkungen, Kfz-Händler dürfen dann nach<br />

eigenem Belieben in der EU Filialen eröffnen und Neuwagen verkaufen.<br />

Ziel der Neuordnung der GVO ist es, mehr Wettbewerb im Automobilhandel zu ermöglichen.<br />

Die EU-Kommission verspricht sich hiervon, dass die Konsumenten in den Genuss<br />

niedrigerer Preise <strong>für</strong> Neuwagen und Reparaturen kommen. Dies wird von seiten<br />

des Verbandes des deutschen Kfz-Gewerbes, der sich <strong>für</strong> den Erhalt der alten GVO ausgesprochen<br />

hatte, bestritten (Leuchtenberger 2002; ZDK 2000). Die Neufassung der<br />

GVO beschleunige vielmehr den Konzentrationsprozess im Kfz-Gewerbe, die angestrebten<br />

Vorteile <strong>für</strong> die Konsumenten würden sich mithin nicht einstellen.<br />

Verlässliche Informationen über erste Auswirkungen der GVO liegen uns nicht vor,<br />

was angesichts des kurzen seit Inkrafttreten der Neuregelung verstrichenen Zeitraums<br />

nicht überrascht. Anpassungsprozesse an die veränderte juristische Rahmenkonstellation<br />

des Neuwagen- und Reparaturmarktes dürften erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Es<br />

ist also nicht damit zu rechnen, dass sich kurzfristig spektakuläre Wirkungen auf die<br />

Marktstrukturen einstellen. Auch werden die mit der neuen GVO verbundenen Änderungen<br />

schrittweise eingeführt, sind also zum Teil noch gar nicht in Kraft. Vor diesem<br />

Hintergrund lassen sich derzeit nur Plausibilitätserwägungen betreffs der Auswirkungen<br />

anstellen.<br />

Es ist nicht zu übersehen, dass die Position der Händler und Werkstätten gegenüber den<br />

Automobilherstellern durch die Neuregelungen erheblich gestärkt wird. Das künftige<br />

Vertriebssystem dürfte sich gegenüber dem bisherigen stärker ausdifferenziert, wesentlich<br />

flexibler, wettbewerbsintensiver und damit letztlich kundenfreundlicher darstellen.<br />

Neben den auf Basis von Exklusivverträgen operierenden Vertragswerkstätten wird sich<br />

wohl ein Segment von Multimarkenhändlern bzw. –werkstätten etablieren. Der Handlungsspielraum<br />

der freien Werkstätten verbreitert sich erheblich. Die Konsumenten in

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