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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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55 Buch I. Eberecht. Anmerkungen. % 37<br />

Wenn sie aber su gleicher Zeit die Anklage erhoben haben, wird<br />

der Frau der Eid aufgegeben und demgemäss entschieden.<br />

Wenn der Mann seine geschiedene, aber reklamirbare Frau<br />

während der Dauer ihrer Wartezeit reklamirt, so ist seiner Reklamation<br />

Folge zu geben. Wenn sie aber behauptet, <strong>das</strong>s die Wartezeit bereits<br />

abgelaufen sei, und nun zu ihren Gunsten entschieden wird, sie<br />

aber später bekennt eine falsche Aussage gemacht zu haben und<br />

zugiebt, <strong>das</strong>s sie sich doch noch in der Wartezeit befand, so wird<br />

die erste Entscheidung aufgehoben und auf Grund der zweiten Aus-<br />

sage dem Manne <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> zuerkannt die Frau zu sich zurück- 10<br />

zunehmen (ohne neuen Ehevertrag).<br />

Wenn ein Mann sich von seiner Ehefrau zum ersten oder zweiten<br />

Mal scheidet und behauptet ihr beigewohnt zu haben, so<strong>das</strong>s sie ver-<br />

pflichtet ist die Wartezeit innezuhalten; — wenn sie dagegen leugnet,<br />

<strong>das</strong>s die Beiwohnung Statt gefunden, ^) — so wird ihr der Eid auf-<br />

getragen und demgemäss entschieden. Wenn er ihr nun, wie es bei<br />

einer Ehescheidung nach stattgehabter Cohabitation <strong>Recht</strong>ens ist, die<br />

ganze Ehegabe zahlt und sie dieselbe annimmt, so bekommt sie um<br />

die Hälfte mehr, als ihr nach ihrer eigenen Aussage zukommt, aber<br />

der Mann hat dann kein <strong>Recht</strong> mehr etwas von ihr zurückzufordern. 20<br />

Wenn aber die Frau sich weigert die ganze Ehegabe anzunehmen,<br />

kann sie ihrerseits nicht mehr fordern als die Hälfte.<br />

§ 37. Die Wirkung ist dieselbe, ob ein Mann sich zum dritten Mal<br />

von seiner Frau scheidet, oder ob er bei der ersten Scheidung erklärt,<br />

<strong>das</strong>s sie für dreifach, oder bei der zweiten Scheidung erklärt, <strong>das</strong>s sie<br />

für zweifach gelten soll.<br />

Was für den Freien gilt, nachdem er sich dreimal von seiner Frau<br />

geschieden, gilt für den Sklaven, nachdem er sich zweimal geschieden<br />

Von den fünf Bedingungen des Paragraphen entfällt die erste,<br />

<strong>das</strong> Innehalten der Wartezeit, in dem Falle, wenn der Frau nicht 30<br />

beigewohnt worden ist.<br />

Zur Bedingung 2) ist zu bemerken, <strong>das</strong>s der zweite Ehemann<br />

ein freier oder unfreier sein kann, auch ein wahnsinniger, ein schlafender,<br />

<strong>über</strong>haupt eine männliche Person, welche die Cohabitation rite zu<br />

zu<br />

l^<br />

beobachten und eine Reclamation 'd nicht berechtigt.<br />

^) Wo keine Cohabitation stattgefunden, ist keine Wartezeit

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