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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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g 9 II Buch II. Freilassung, Anmerkungen. j^e<br />

<strong>das</strong> Patronat nicht <strong>über</strong>gehen, da er nicht sein eigener Patron sein<br />

kann.<br />

Wenn nun die Geschwister des P sterben, so werden sie be-<br />

erbt von dem Freilasser der Mutter, denn dieser ist der Patron<br />

des P, der seinerseits der Patron seiner Geschwister ist (dadurch,<br />

<strong>das</strong>s er ihren Vater freigekauft hat).<br />

Während im Erbrecht Bruder und Grossvater als gleichberechtigt<br />

gelten, und der Bruderssohn nacJi dem Grossvater zur Erbschaft<br />

berufen wird, gilt für die Uebertragung des Patronats eine andere<br />

Ordnung. Nach dem Tode des Patrons geht <strong>das</strong> Patronat, wenn lo<br />

er männliche Descendenten oder einen Vater nicht hinterlässt, auf<br />

seinen Bruder, dann auf seinen Bruderssohn, dann erst auf seinen<br />

Grossvater <strong>über</strong>.<br />

Die Freilasserin-patrona hat dieselben <strong>Recht</strong>e wie ein Frei-<br />

lasser-patronus, insofern sie ihren libertus sowie seinen Bluts- und<br />

Patronats-Verwandten beerbt, falls er oder sie keine Erben hinter-<br />

lassen. Nach dem Tode der patrona geht <strong>das</strong> Patronat auf ihre<br />

männlichen allgemeinen Erben <strong>über</strong>, nicht auf ihre weiblichen Ver-<br />

wandten wie Tochter, Schwester u. s. w.<br />

§ IG. Das Patronat haftet wie die Blutsverwandtschaft an der 20<br />

Person, an dem Freilasser und seinen männlichen allgemeinen Erben,<br />

und ist unveräusserlich.<br />

§ II. Der Tedbir (Freilassung eines Sklaven für die Zeit nach<br />

dem Tode seines Besitzers) macht die Freilassung abhängig<br />

a) allein von dem Tode des Freilassers, oder<br />

b) von dem Tode des Freilassers sammt einer auf seinen Tod<br />

bezüglichen Clausel, oder<br />

c) ausserdem noch von einer vor dem Tode des Freilassers<br />

zu erfüllenden Bedingung.<br />

Beispiel zu a: 30<br />

„Ich lasse dich frei nach meinem Tode" ^).<br />

Beispiel zu b:<br />

„Wenn ich sterbe in diesem Monate (oder: in meiner gegen-<br />

wärtigen Krankheit), bist du frei."<br />

Sachau, Muhammedanisches <strong>Recht</strong>.

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