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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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Die Vereinbarung, genannt imisäkät, besteht darin, <strong>das</strong>s Jemand<br />

eine Pflanzung von Dattelpalmen oder Weinstöcken einem Anderen<br />

<strong>über</strong>giebt, der sich verpflichtet für ihre Bewässerung und Wachs-<br />

thum zu sorgen, wogegen ihm ein bestimmter Bruchtheil des Er-<br />

trägnisses zufallen soll. Die Bezeichnung musäkät ist abgeleitet von<br />

einer Wurzel, die bewässern bedeutet, weil <strong>das</strong> Bewässern der nütz-<br />

lichste Theil dieser Art Arbeit ist, wenn auch keineswegs der<br />

einzige.<br />

Die Lehre von diesem Vertrage hat sechs Objekte : Den<br />

Be-<br />

sitzer, den Arbeiter, die Arbeit, <strong>das</strong> Arbeitsobjekt, <strong>das</strong> Erträgniss lo<br />

an Frucht und die Form des Vertrages.<br />

Die Pflanzung muss als solche schon vorhanden sein. Man<br />

darf daher nicht junge Palmreiser einem Anderen zum Pflanzen<br />

<strong>über</strong>geben, weil <strong>das</strong> Pflanzen nicht zu denjenigen Arbeiten gehört,<br />

die Jemand durch den Musäkat- Vertrag auf sich nimmt. Die Pflanzung<br />

muss genau angegeben sein, so <strong>das</strong>s eine Verwechslung ausgeschlossen<br />

ist. Die Pflanzung muss für die Contrahenten sichtbar sein; sie<br />

muss unter die Verfügung des Arbeiters gestellt werden, indem<br />

sich der Besitzer der Verfügung <strong>über</strong> dieselbe begiebt. Ferner muss<br />

die Frucht in dem Stadium sein, <strong>das</strong>s sie noch nicht angefangen 20<br />

hat zu reifen; denn wenn die Frucht so weit gediehen ist, ist der<br />

grösste Theil der Arbeit bereits gethan.<br />

Die Arbeit beschränkt sich auf die Sorge um die Bewässerung<br />

und <strong>das</strong> Wachsthum. Es kann also durch den Musakät- Vertrag<br />

weder der Arbeiter sich verpflichten eine Mauer zu bauen, noch<br />

der Besitzer sich verpflichten einen Canal rein zu halten.<br />

Das dem Arbeiter zukommende Aequivalent muss angegeben

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