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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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cnj Buch IV. Kap. iS. Das Aussetzen einer Belohnung. Anmerkungen. § i<br />

des Gesetzes zulässig') ist (nach dem Texte), so ist sie nach Ibn<br />

Kasim auch einseitig kündbar^), d. i. vor der Vollcndwig der Leistung.<br />

Wenn A, der den Preis ausgesetzt hat, oder B, der individuelle<br />

Unternehmer, dem der Preis versprochen worden ist, von der Sache<br />

zurücktritt, bevor noch mit der Leistung ein Anfang gemacht<br />

worden, ist die Sache damit erledigt.<br />

Wenn der Unternehmer B, einerlei, ob ihm persönlich der Lohn<br />

versprochen worden ist oder nicht, von der Sache zurücktritt, nachdem<br />

er mit der Arbeit begonnen, ohne sie indessen zu vollenden,<br />

hat er keinen Anspruch auf die Belohnung. Wenn dagegen unter lo<br />

diesen Verhältnissen A von seinem Versprechen zurücktritt, hat er<br />

dem B eine entsprechende Durchschnittsmiethe, Durchschnittslohn<br />

für die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen.<br />

Während nach dem Text <strong>das</strong> zu Leistende <strong>das</strong> Zurückbringen<br />

einer Sache, die der den Preis Aussetzende verloren hat, ist, führt<br />

Baguri aus, <strong>das</strong>s dies nur ein Beispiel sei, <strong>das</strong>s die Ga äle sich<br />

auf viele andere Dinge beziehen könne, z. B. auf <strong>das</strong> Nähen eines<br />

Gewandes, auf <strong>das</strong> Bauen einer Mauer, auf <strong>das</strong> Befreien eines Be-<br />

sitzes oder auch solcher Dinge, wie z. B. unreiner Dinge, die nicht<br />

Besitz, wohl aber eine Art Halbbesitz^) bilden, aus der Hand eines 20<br />

Usurpators, ferner auf <strong>das</strong> Befreien eines unschuldig Eingekerkerten<br />

aus dem Kerker u. s. w.<br />

Die Belohnung muss genau angegeben werden. Wenn A die<br />

Belohnung nur im Allgemeinen angiebt und B die Leistung voll-<br />

bringt, ist A verpflichtet ihm einen Durchschnittslohn zu zahlen,<br />

sofern <strong>das</strong> Objekt der Leistung aus Besitz oder bcgeJiroiswertJien<br />

unreinen Dingen besteht. Handelt es sich um unreine Dinge, die<br />

nicht begehrenswert!! sind, ist A nicht zur Auszahlung der ver-<br />

sprochenen Belohnung verpflichtet.<br />

§ 2. Wenn B ein Stück Vieh, <strong>das</strong> sich verlaufen hat, aus dem 3°<br />

Orte, den A angegeben hat, herbeischafft, bekommt er die ganze<br />

Belohnung; er bekommt auch dann nicht mehr, wenn er <strong>das</strong> Thier<br />

aus noch weit grösserer Entfernung herbeiholt. Wenn er es da-<br />

gegen aus einer geringeren Entfernung herbeischafft als derjenigen,<br />

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